12 Monate - 6 Jahre / max. 50 kg
Globber Go-Up Foldable Lights - Ein vielseitiger 3-in-1 Partner für Abenteuer ab 15 Monaten
Ich bin der Globber Go-Up Foldable Lights – euer treuer 3-in-1-Abenteuergefährte, der euren Kleinen von den ersten Wackelröllern bis zu mutigen Scooter-Touren begleitet! Ab 15 Monaten werde ich zum gemütlichen Aufsitzrad mit Schubstange, dann zum Balance-Laufrad und schließlich zum coolen Scooter – alles werkzeuglos umbaubar, damit das Lachen nie aufhört.
Mit meinem patentieren Klappmechanismus drückt ihr einfach den Push-Button, und ich falte mich blitzschnell zum selbststehenden Trolley zusammen – perfekt für Familienausflüge! Meine batterielosen LED-Vorderräder zaubern pure Magie: Sie leuchten in Rot, Grün und Blau, angetrieben durch Dynamo-Kinetic-Energie aus jeder Bewegung – Augen auf bei euren Kids!
Die 3-fach höhenverstellbare Lenkstange (68–78 cm) mit Schnellspanner wächst mit, abnehmbar für Flexibilität. Mein weicher TPR-Komfortsitz passt sich 2-fach an und lässt sich für den Dreirad-Modus einfach abnehmen. Auf robusten PU-Rollen (120 mm vorne, 80 mm hinten, High-Rebound, ABEC-5-Lager) gleite ich butterweich dahin.
Sicherheit zuerst: Mein extra tiefes Deck mit Anti-Rutsch-Profil trägt bis 50 kg, die breite Composite-Bremse stoppt sanft, und die patentierte Lenkeinrastung fixiert die Räder für Balance-Training vor und zurück. Bis 7 Jahre, max. 20 kg im Dreirad/Laufrad-Modus – ich bin euer Garant für unvergessliche Momente voller Stolz und Freiheit!
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Der Globber Go-Up Foldable Lights ist euer 3-in-1-Wunder für Kinder ab 15 Monaten: Er startet als sicheres Aufsitzrad mit Schubstange, wird zum Balance-Laufrad und dann zum echten Scooter – alles werkzeuglos umbaubar, damit eure Kleinen spielerisch wachsen. Die batterielosen LED-Vorderräder leuchten magisch in Rot, Grün und Blau dank Dynamo-Kinetic-Energie, die bei jeder Bewegung entsteht und pure Begeisterung weckt.
Sicherheit und Komfort auf höchstem Niveau
Die 3-fach höhenverstellbare Lenkstange (68–78 cm) mit Schnellspanner ist abnehmbar und passt sich perfekt an. Der weiche TPR-Komfortsitz lässt sich 2-fach verstellen und abnehmen für den Dreirad-Modus. Das extra tiefe Deck mit verstärktem Anti-Rutsch-Profil trägt bis 50 kg, während die breite Composite-Hinterradbremse zuverlässig stoppt und Speichen schont.
Für Kinder bis 7 Jahre (max. 20 kg Dreirad/Laufrad, 50 kg Scooter) bietet die patentierte Lenkeinrastung sicheres Vor-/Rückwärts-Balance-Training.
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Mit dem Globber Go-Up Foldable Lights begleitet ihr eure Kids von ersten Schritten bis freiem Rollen. Das patentierte Klappmechanismus mit Push-Button faltet blitzschnell im Self-Standing-Trolley-Modus – ideal für Ausflüge. Robuste PU-Rollen (120 mm vorne, 80 mm hinten) mit High-Rebound und ABEC-5-Lagern sorgen für geschmeidige Fahrten überall.
Vielseitigkeit trifft auf Qualität
Die verstellbare Lenkstange wächst mit, der Komfortsitz passt sich flexibel an. Das Anti-Rutsch-Deck hält sicher bis 50 kg, die effiziente Bremse bremst sanft. Die Lenkeinrastung trainiert Balance vor und zurück, perfekt für 15 Monate bis 7 Jahre (20 kg Dreirad/Laufrad, 50 kg Scooter). Entdeckt endlosen Spaß!
Die LED-Räder leuchten komplett batterielos. Durch einen eingebauten Dynamo-Mechanismus wird beim Rollen Energie erzeugt, welche die LEDs zum Leuchten bringen. Also: Kein Batteriewechsel nötig
| Farbe | Mint |
| Altersempfehlung | ab 12 Monaten |
| Warnhinweise | Nicht für Kinder unter 12 Monaten geeignet. |
Batterien und Akkumulatoren (Akkus) enthalten Ressourcen und Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Alt-Batterien und Alt-Akkus an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.
Auf schadstoffhaltigen Batterien findest du die chemischen Symbole Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei. Batterien sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet, welches bedeutet, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:
Haushalts-Batterien und -Akkus können überall, wo vergleichbare Produkte verkauft werden, kostenlos wieder zurückgegeben werden – unabhängig davon, wo sie gekauft wurden und unabhängig von Marke und Typ. Lithiumhaltige Batterien und Akkus stellen bei Beschädigung oder unsachgemäßer Handhabung ein Brand- und Sicherheitsrisiko dar. Bitte entferne sie, wenn möglich, vor der Entsorgung eines Geräts und entsorge sie separat. Bei Hochleistungs-Batterien (z.B. Handy- und Laptop-Akkus) klebe bitte vor der Abgabe an der Sammelstelle die Pole ab, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Defekte Batterien gibst du bitte bei der Schadstoffsammlung des lokalen Wertstoff-/ Recyclinghofes ab.
Weitere Sammelstellen für alle Batteriearten in deiner Nähe findest du unter:
Informationen zu Sammlung und Recycling von Altbatterien sowie den damit verbundenen Kosten findest du unter:
Elektrogeräte sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet, welches bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:
Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich
verpflichtet, Elektro-Altgeräte an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen
Wertstoffhof oder Recyclinghof, abzugeben. Elektro-Altgeräte werden dort kostenlos angenommen und einer umwelt- und
ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Darüber hinaus findest du zugelassene Sammelstellen in deiner Nähe unter:
Voraussetzung für die Annahme von Geräten mit einer Kantenlänge größer 25 cm bei den Sammelstellen von take-e-back ist, dass du ein Neugerät bei uns erworben hast und dieses auch durch Vorlage eines entsprechenden Kaufbeleges nachweisen kannst.
Übrigens: Falls du unter
Wird dir ein Neugerät der Kategorien 1 (Wärmeüberträger: z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Klimageräte), 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte mit einer Bildschirm-Oberfläche von mehr als 100 cm²: z.B. Fernsehgeräte, Laptops, Tablets) oder 4 (Großgeräte bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt: z.B. Waschmaschinen, Spülmaschinen, Pedelecs) gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz an den privaten Haushalt geliefert, hast du gesetzlich die Möglichkeit ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich abholen zu lassen. Du wirst daher direkt im Bestellprozess nach deiner Absicht gefragt, ob du bei Auslieferung des neuen Geräts, ein Altgerät zurückgeben möchtest.
Sollte dieser Service während des Bestellprozesses nicht angeboten werden, handelt es sich bei dem Neugerät entweder um kein Gerät der oben genannten Kategorien oder die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Altgeräterücknahme sind aus anderen Gründen nicht anwendbar. Du kannst in diesem Fall selbstverständlich die anderen oben erwähnten Entsorgungsmöglichkeiten nutzen.
Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Die Sammelstellen geben die Altgeräte an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, die zunächst prüfen, ob eine Aufarbeitung und Wiederverwendung der Geräte möglich ist. Im Idealfall lassen sich alte Produkte aufarbeiten. Ist die Wiederverwendung nicht möglich werden die Altgeräte entsprechend behandelt. Schadstoffe werden aus den Geräten entfernt und wertvolle Ressourcen der Verwertung zugeführt. Dadurch werden die Umwelt und die knapper werdenden Ressourcen geschont.
Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der
Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die
Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter
Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes
unter Beteiligung der Länder:
Alt-Batterien und Alt-Akkus, die nicht vom Elektro-Altgerät umschlossen sind, entfernst du bitte vor der Abgabe aus den Geräten. Bitte entsorge sie dann wie oben beschrieben. Lampen/Leuchtmittel, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, entfernst du bitte ebenfalls vor der Abgabe von Elektro-Altgeräten. Bitte entsorge beides dann getrennt wie unten beschrieben.
Bitte beachte, dass eine Rücksendung/Mitnahme von benzinbetriebenen Artikeln nur nach vollständiger Entleerung des Tanks möglich ist.
Bitte beachte: Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich.
Die meisten Lampen/Leuchtmittel (Leuchtstofflampen kompakt und stabförmig, Energiesparlampen, Entladungslampen und
LED) enthalten Schadstoffe und Ressourcen. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, sie an einer
zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.
Du kannst beim lokalen Wertstoff-/Recyclinghof Lampen/Leuchtmittel und Leuchten kostenlos abgegeben.
Außerdem
findest du zugelassene Sammelstellen in deiner Nähe unter:
Leuchtmittel, Leuchten und Lampen werden dort
kostenlos angenommen
Kompakt-Leuchtstofflampen, Halogen-Metalldampflampen, Leuchtstoffröhren und Neonlampen können geringe Mengen an Quecksilber enthalten. Bei beschädigten Lampen vermeide Hautkontakt! Sammle die Bruchstücke mit einem feuchten Papier oder einem Stück Pappe auf und verpacke die Reste für den Transport zum Wertstoff-/Recyclinghof oder Schadstoffmobil luftdicht, zum Beispiel in einem Glas mit Schraubdeckel. Lüfte das Zimmer für ca. 30 Minuten. Bitte sauge die Bruchstücke nicht mit dem Staubsauger auf.
Glühlampen und Halogenlampen dürfen in den Hausmüll gegeben werden. Wenn du dir nicht sicher bist, um welchen Lampentyp es sich handelt, gib diese bitte an einer geeigneten Sammelstelle ab.
Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur:
GLOBBER Deutschland GmbH
Gründelbusch 33 58099 Hagen Germany
41(0)416110202
kontakt@globberdeutschland.de
Du findest den für das Produkt verantwortlichen Wirtschaftsakteur auch auf dem jeweiligen Produkt bzw. der Verpackung oder in einer dem Produkt beigefügten Unterlage.
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