Sie füttern oder düngen mit Pellets? Mit der Pelletpresse von Wiesenfield produzieren Sie bis zu 400 kg Futtersticks pro Stunde. Oder Sie verarbeiten bis zu 180 kg Holzspäne pro Stunde. Die Einzelteile des Rohmaterials sollten dabei kleiner als 6 mm sein. Angetrieben wird die Pelletpresse per Zapfwelle über den Nebenantrieb eines Traktors oder anderen Nutzfahrzeugs mit einer Leistung zwischen 15 und 28 PS. Dank einer kontinuierlichen Betriebsdauer von 24 h stellen Sie selbst große Mengen an Pellets problemlos her. Das Bedienelement ist übersichtlich und intuitiv aufgebaut. Ein gut erreichbarer Not-Aus-Schalter sorgt für Sicherheit – ebenso wie das Schutzgitter im großen Einfülltrichter.
Ob Holzpellets oder Futtergranulat, mit der Pelletmaschine pressen Sie unterschiedliche Materialien in praktische Sticks. Wie funktioniert’s? Die Pelletpresse erhitzen Sie auf 60 - 80 °C. Anschließend drücken zwei massive Walzen das Rohmaterial durch eine Matrize mit 230 mm Durchmesser. Das Ergebnis: fest verpresste, haltbare Pellets mit einem Durchmesser von 6 mm. Wollen Sie Pellets mit einem anderen Durchmesser herstellen, benötigen Sie andere Matrizen. Nutzen Sie die praktische Auswurfrutsche, um die fertigen Pellets direkt in Säcke abzufüllen.
Hinweis zu Verschleißteilen: Die eingebauten Matrizen und Walzen für Pelletpressen nutzen Sie bis zu 300 h. Wenn diese verschlissen sind, wechseln Sie sie zeitnah aus. Verschleißteile sind von der gesetzlichen Gewährleistung und der erweiterten Garantie ausgeschlossen. Entsprechende Ersatzteile finden Sie im Onlineshop von expondo.
| Lieferumfang | Pelletpresse WIE-PM-3600, Montagematerial |
| Gewicht | 146.5 kg |
| WEEE-Reg.-Nr. DE | 85230055 |
| Breite | 63 cm |
| Länge | 132 cm |
| Höhe | 110 cm |
Batterien und Akkumulatoren (Akkus) enthalten Ressourcen und Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Alt-Batterien und Alt-Akkus an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.
Auf schadstoffhaltigen Batterien findest du die chemischen Symbole Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei. Batterien sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet, welches bedeutet, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:
Haushalts-Batterien und -Akkus können in jedem OTTO-Shop abgegeben werden. Zudem können Batterien und Akkus überall,
wo vergleichbare Produkte verkauft werden, kostenlos wieder zurückgegeben werden – unabhängig
davon, wo sie gekauft wurden und unabhängig von Marke und Typ. Bitte klebe bei Hochleistungs-Batterien (z.B. Handy-
und Laptop-Akkus) vor der Abgabe an der Sammelstelle die Pole ab, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
Defekte Batterien
gibst du bitte bei der Schadstoffsammlung des lokalen Wertstoff-/ Recyclinghofes ab.
Informationen zu Sammlung und Recycling von Altbatterien sowie den damit verbundenen Kosten findest du unter:
Elektrogeräte sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet, welches bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:
Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich
verpflichtet, Elektro-Altgeräte an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen
Wertstoffhof oder Recyclinghof, abzugeben. Elektro-Altgeräte werden dort kostenlos angenommen und einer umwelt- und
ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Darüber hinaus findest du zugelassene Sammelstellen in deiner Nähe unter:
Voraussetzung für die Annahme von Geräten mit einer Kantenlänge größer 25 cm bei den Sammelstellen von take-e-back ist, dass du ein Neugerät bei uns erworben hast und dieses auch durch Vorlage eines entsprechenden Kaufbeleges nachweisen kannst.
Übrigens: Falls du unter
Wird dir ein Neugerät der Kategorien 1 (Wärmeüberträger: z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Klimageräte), 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte mit einer Bildschirm-Oberfläche von mehr als 100 cm²: z.B. Fernsehgeräte, Laptops, Tablets) oder 4 (Großgeräte bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt: z.B. Waschmaschinen, Spülmaschinen, Pedelecs) gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz an den privaten Haushalt geliefert, hast du gesetzlich die Möglichkeit ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich abholen zu lassen. Du wirst daher direkt im Bestellprozess nach deiner Absicht gefragt, ob du bei Auslieferung des neuen Geräts, ein Altgerät zurückgeben möchtest.
Sollte dieser Service während des Bestellprozesses nicht angeboten werden, handelt es sich bei dem Neugerät entweder um kein Gerät der oben genannten Kategorien oder die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Altgeräterücknahme sind aus anderen Gründen nicht anwendbar. Du kannst in diesem Fall selbstverständlich die anderen oben erwähnten Entsorgungsmöglichkeiten nutzen.
Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Die Sammelstellen geben die Altgeräte an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, die zunächst prüfen, ob eine Aufarbeitung und Wiederverwendung der Geräte möglich ist. Im Idealfall lassen sich alte Produkte aufarbeiten. Ist die Wiederverwendung nicht möglich werden die Altgeräte entsprechend behandelt. Schadstoffe werden aus den Geräten entfernt und wertvolle Ressourcen der Verwertung zugeführt. Dadurch werden die Umwelt und die knapper werdenden Ressourcen geschont.
Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der
Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die
Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter
Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das
Alt-Batterien und Alt-Akkus, die nicht vom Elektro-Altgerät umschlossen sind, entfernst du bitte vor der Abgabe aus den Geräten. Bitte entsorge sie dann wie oben beschrieben. Lampen/Leuchtmittel, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, entfernst du bitte ebenfalls vor der Abgabe von Elektro-Altgeräten. Bitte entsorge beides dann getrennt wie unten beschrieben.
Bitte beachte, dass eine Rücksendung/Mitnahme von benzinbetriebenen Artikeln nur nach vollständiger Entleerung des Tanks möglich ist.
Bitte beachte: Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich.
Die meisten Lampen/Leuchtmittel (Leuchtstofflampen kompakt und stabförmig, Energiesparlampen, Entladungslampen und
LED) enthalten Schadstoffe und Ressourcen. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, sie an einer
zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.
Du kannst beim lokalen Wertstoff-/Recyclinghof Lampen/Leuchtmittel und Leuchten kostenlos abgegeben.
Außerdem
findest du zugelassene Sammelstellen in deiner Nähe unter:
Leuchtmittel, Leuchten und Lampen werden dort
kostenlos angenommen
Kompakt-Leuchtstofflampen, Halogen-Metalldampflampen, Leuchtstoffröhren und Neonlampen können geringe Mengen an Quecksilber enthalten. Bei beschädigten Lampen vermeide Hautkontakt! Sammle die Bruchstücke mit einem feuchten Papier oder einem Stück Pappe auf und verpacke die Reste für den Transport zum Wertstoff-/Recyclinghof oder Schadstoffmobil luftdicht, zum Beispiel in einem Glas mit Schraubdeckel. Lüfte das Zimmer für ca. 30 Minuten. Bitte sauge die Bruchstücke nicht mit dem Staubsauger auf.
Glühlampen und Halogenlampen dürfen in den Hausmüll gegeben werden. Wenn du dir nicht sicher bist, um welchen Lampentyp es sich handelt, gib diese bitte an einer geeigneten Sammelstelle ab.
Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur:
EXPONDO POLSKA SP. Z O.O SP. K.
ul. Nowy Kisielin - Innowacyjna 7 66-002 Zielona Góra Poland EU
info@expondo.de
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Du findest den für das Produkt verantwortlichen Wirtschaftsakteur auch auf dem jeweiligen Produkt bzw. der Verpackung oder in einer dem Produkt beigefügten Unterlage.
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