OTTO Versprechen



Das OTTO Versprechen sichert dir ein unbesorgtes Einkaufserlebnis auf dem OTTO-Marktplatz. 

Solltest du ausnahmsweise ein Problem mit einem anderen Verkäufer haben, steht dir unser Team zur Seite und unterstützt dich bestmöglich. Das versprechen wir dir!

Kontaktiere bitte zuerst den Verkäufer:

Damit wir dir helfen können, musst du zunächst Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen haben und von diesem innerhalb von 48 Stunden (Montag – Freitag) keine oder keine für dich hilfreiche Antwort erhalten haben.
» So einfach kontaktierst du den Verkäufer

Du hast den Verkäufer bereits kontaktiert und benötigst unsere Hilfe? Bitte wähle das Thema deines Anliegens:

Keine oder unvollständige Lieferung

LieferungBitte prüfe, ob alle drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Das geplante Lieferdatum liegt nicht mehr als 60 Tage zurück.

  2. Du hast keinen alternativen Ablage-/Wunschort beim Versanddienstleister angegeben.

  3. Du hast deine Bestellung nicht oder nur teilweise erhalten und die angegebene Lieferfrist ist vor mehr als 14 Tagen verstrichen oder die Sendungsverfolgung zeigt eine erfolgreiche Zustellung an.

» Alle genannten Voraussetzungen sind erfüllt und ich möchte einen Fall eröffnen.

Probleme bei der Rücksendung oder Rückerstattung

RücksendungBitte prüfe, ob alle drei Voraussetzungen erfüllt sind: 

  1. Du hast die Rücksendung innerhalb der 30-tägigen Rücksendefrist angemeldet.

  2. Das Lieferdatum liegt nicht mehr als 60 Tage zurück. 

  3. Deine Rücksendung wurde seit mindestens 14 Tagen nicht zugestellt
    Oder: Seit der Zustellung der Rücksendung beim Verkäufer sind mindestens 5 Werktage vergangen und die Gutschrift fehlt.
    Oder: Die Rücksendung hat den Status "Auf Umwegen".
    Oder: Es bestehen andere Probleme, wie beispielsweise ein fehlerhaftes Rücksende-Etikett.

» Alle genannten Voraussetzungen sind erfüllt und ich möchte einen Fall eröffnen.

Reklamation eines Artikels

ReklamationBitte prüfe, ob alle drei Voraussetzungen erfüllt sind: 

  1. Der Artikel ist defekt oder Teile davon fehlen oder sind beschädigt.

  2. Das Lieferdatum liegt weniger als 12 Monate zurück.

  3. Der Verkäufer hat alle notwendigen Informationen von dir erhalten, zum Beispiel ein Foto oder Video des Mangels.

» Alle genannten Voraussetzungen sind erfüllt und ich möchte einen Fall eröffnen.

Rechtliche Hinweise:

Der Vertrag bei einem Verkauf von Drittanbietern besteht ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer; OTTO ist keine Vertragspartei.

Die gesetzlichen und vertraglichen Rechte zwischen dir und dem Verkäufer bleiben unberührt und sind unabhängig vom OTTO Versprechen. OTTO agiert nicht als Vertreter des Verkäufers oder des Käufers.

Artikel, die aufgrund von Umständen wie Streik, Unwetter oder Unruhen verspätet eintreffen, welche außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, sind vom OTTO Versprechen ausgeschlossen.

Das OTTO Versprechen ist keine Garantie. OTTO unterstützt dich bei deinem Anliegen gegenüber dem Verkäufer, du hast aber keinen Anspruch gegenüber OTTO. OTTO steht nicht für die Verbindlichkeiten des Verkäufers ein. Sollte OTTO dir aus eigenem Ermessen eine Kaufpreiserstattung zahlen, so erfolgt diese Zahlung auf freiwilliger Basis. Der Verkäufer kann trotzdem rechtliche Schritte gegen dich einleiten, ebenso kannst du gegen den Verkäufer rechtliche Schritte einleiten.