Mit derzeit über 18 Millionen Artikeln wächst unser Sortiment stetig. Und mit ihm auch unsere Verantwortung. Für unser Angebot setzen wir hohe Maßstäbe an, nicht nur mit Blick auf gesetzliche Vorgaben, sondern darüber hinaus auch hinsichtlich unserer eigenen Anforderungen an die Einhaltung menschenrechtlicher und ökologischer Standards. Diese gelten nicht nur für den Verkäufer OTTO, sondern auch für unsere mehr als 6.000 Marktplatzpartner.
Wir haben unsere ökologischen und sozialen Mindeststandards für unsere Geschäftspartner in der sogenannten „Business Partner Declaration on Sustainability” festgehalten. Diese umfasst neben dem „amfori BSCI Code of Conduct“ auch wesentliche Anforderungen zu den Themen Tierwohl (z.B. Verbot von Echtpelz, Angora- oder Mohairwolle) und Materialien (z.B. Tropenholz nur mit FSC®-Zertifikat erlaubt). Für unsere Eigenmarken haben wir erweiterte Anforderungen definiert, wie z.B. an das Chemikalienmanagement.
Konsequenz bei Nichteinhaltung der Mindeststandards
Wenn ein Geschäftspartner die Anforderungen der „Business Partner Declaration on Sustainability“ nicht einhält oder wir über unser Beschwerdeverfahren über Verstöße informiert werden, erarbeiten wir mit unserem Partner entsprechende Maßnahmen. Ziel ist es, den Verstoß gemeinsam zu beheben und Abhilfe für eventuell geschädigte Personen zu schaffen. Sollte sich ein Verstoß jedoch nicht abstellen lassen, kann das z.B. bedeuten, dass Artikel aus dem Sortiment genommen werden oder die Zusammenarbeit beendet wird.
„Eindeutige und einheitliche soziale und ökologische Mindeststandards sind entscheidend, um gleiche Bedingungen für alle Produkte auf einer Plattform zu schaffen. Das bietet nicht nur Marktplatzpartnern auf otto.de, sondern vor allem unseren Kund*innen Orientierung und spiegelt unsere Haltung als Unternehmen wider."
Lena L. - Sustainability Manager Compliance & Policies
Transparenz als erhöhte Anforderung an unsere Eigenmarken
Ein Artikel durchläuft viele unterschiedliche Produktionsschritte entlang der Lieferkette. Bei der Herstellung eines Artikels sind eine ganze Reihe von Akteuren beteiligt. Je nach Sortiment unterscheiden sich die Lieferketten maßgeblich: die verschiedenen Rohstoffe werden unterschiedlich aufbereitet, behandelt und veredelt.
Am Beispiel der Herstellung einer Jeans wird dies deutlich: Zunächst wird die Baumwolle geerntet, gepresst, gekämmt, gereinigt und zu Garnen versponnen. Danach werden die Garne maschinell zu großen, textilen Stoffflächen verarbeitet und zu Ballen aufgerollt. In der Veredelung werden Stoffe und Garne gewaschen, gefärbt oder so behandelt, dass sie beispielsweise wasserabweisend, lichtecht oder bügelfrei sind. Bei der Endfertigung werden die Stoffe zugeschnitten und zu einer fertigen Jeans vernäht, gewaschen und gebügelt.
Der Weg eines Holzmöbels sieht dagegen ganz anders aus. Die Bäume werden gefällt, entlaubt und ins Sägewerk transportiert. Dort werden sie zunächst in Bretter zersägt, getrocknet und anschließend geschliffen. Danach wird das Holz ggf. veredelt, indem es lackiert, imprägniert oder beschichtet wird. In der sogenannten Endfertigung werden die Holzteile dann zu einem fertigen Möbelstück zusammengefügt.
Die Transparenz entlang der Herstellungsschritte ist Voraussetzung, um die Bedingungen bei den Akteuren Schritt für Schritt zu erheben und ggf. zu verbessern.