Waffe! Muss Umgebaut werden, deshalb keine Kaufempfehlung
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Das ist ein Einhandmesser im Sinne des Waffenrechts (42a).
Es darf außerhalb einer Umfriedung (Private Wohnung, Grundstück oder Büro) nicht geführt werden, unabhängig von der Klingenlänge.
Ausnahme ist 'berechtigtes Interesse', hier kommt nur die berufliche Nutzung in Frage, und dann muss das Messer bei den Werkzeugen liegen (verschlossen).
Ein Umbau ist möglich.
Dazu werden die Schraube an der Seite des Clips gelöst und die Griffschale entfernt.
Vorsicht! Sie sitzt ziemlich fest und die Sicherung hat eine Feder die gerne wegspringt. Vorsichtiges Ruckeln und Abziehen hilft.
Danach entfernt man Sicherung, Feder und den Messerhalter.
Dabei wird eine Unterlegscheibe frei, die man auf die Achse zu der anderen Unterlegscheibe steckt.
Danach wird das Messer in umgekehrter Reihenfolge wieder zusammen gebaut.
Testet vor dem Zusammenschrauben ob die Sicherung funktioniert, bei mir hat sie sich verhakt.
Wenn alles klappt liegt das Messer auf der Seite des Clips an und kann nicht mehr mit einer Hand geöffnet werden.
Wird das Messer nicht umgebaut muss man es in der Öffenlichkeit in seiner Verpackung mitführen.
Und auf Veranstaltungen darf man es gar nicht dabeihaben, auch nicht in einem Behältnis.
Das Messer ist gut und erfüllt seinen Zweck, besonders das Fach für die Reserveklingen hat mir gefallen.
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