Zum Hauptinhalt springen
Zielquote gemäß FüPoG II
Verantwortung

Zielquote gemäß FüPoG II

Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in der Fassung des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes.

Im August 2021 ist das Zweite Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II – in Kraft getreten. Nachfolgende Angaben beziehen sich auf die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft Otto mbH sowie die beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung der Otto (GmbH & Co KG).

Im Aufsichtsrat der Unternehmensgruppe wurde bis zum 28. Februar 2023 eine Zielquote von mindestens 25 Prozent angestrebt. Dieses Ziel wurde mit einem Frauenanteil von 25 Prozent erreicht. Das neue Ziel für den Aufsichtsrat zum 29. Februar 2028 wurde auf mindestens fünf Frauen und einen Frauenanteil von mindestens 25 Prozent festgelegt. Für die Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft Otto mbH wurde zum 28. Februar 2023 eine Zielquote von mindestens 30 Prozent verfolgt. Dieses Ziel wurde aufgrund mangelnder Kandidatinnen, deren Profil zu den spezifischen Stellen der nachzubesetzenden Stellen innerhalb des Zielerreichungszeitraums passte, nicht erreicht. Das neue Ziel für die Geschäftsführung zum 29. Februar 2028 wird auf mindestens zwei Frauen und der Frauenanteil auf mindestens ein Drittel festgelegt.

Bei Otto (GmbH & Co KG) lag der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung zum Fristende am 31. Dezember 2021 bei 27 Prozent (12 Frauen von insgesamt 44 Führungskräften). Auf der zweiten Führungsebene lag der Frauenanteil bei 30 Prozent (44 Frauen von insgesamt 146 Führungskräften).

Die in 2017 gesetzte Zielquote von 29 Prozent für die erste Führungsebene wurde trotz umfangreicher interner Transformationsprozesse knapp unterschritten. Für die zweite Führungsebene hingegen konnte die in 2017 gesetzte Zielquote von 20 Prozent überschritten werden. Mit Beschluss vom 29. März 2022 wurde eine Zielgröße für den Frauenanteil von 28 Prozent für die erste und 25 Prozent für die zweite Ebene unterhalb der Geschäftsführung der Otto (GmbH & Co KG) bis zum 31. Dezember 2025 bestimmt.