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Zielquote gemäß FüPoG II
Presse

Zielquote gemäß FüPoG II

28.05.2026
Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in der Fassung des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes.

Im August 2021 ist das Zweite Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II – in Kraft getreten. Nachfolgende Angaben beziehen sich auf die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft Otto GmbH sowie die beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung der Otto (GmbH & Co KGaA).

Der Aufsichtsrat hat folgende Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat festgelegt: Im Aufsichtsrat der OTTO KGaA soll bis spätestens zum 28. Februar 2030 ein Ziel von mindestens fünf Frauen und ein Frauenanteil von mindestens 25 Prozent erreicht werden. Für die Geschäftsführung der Otto Verwaltungsgesellschaft mbH wurde vom Gesellschafterrat der OTTO KGaA ein Ziel von mindestens zwei Frauen und ein Frauenanteil von mindestens einem Drittel bis spätestens zum 28. Februar 2030 festgelegt. Der Konzernvorstand hat für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung folgende Zielgrößen bis zum 28. Februar 2030 festgesetzt: Für die OTTO KGaA wurde für die erste Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung die Zielgröße für den Frauenanteil von 35 Prozent (27,0 Prozent zum 31. Dezember 2025) und für die zweite Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung von 40 Prozent (37,5 Prozent zum 31. Dezember 2025) bestimmt. Damit wurde der Zielwert signifikant angehoben und die zuvor gesetzten Ziele von jeweils 25 Prozent bis zum 31. Dezember 2025 übertroffen. 

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