Smarte Sicherheit

Smar­te Tür­klin­geln: So funk­tio­nie­ren Eufy, Ring Door View und Goog­le Nest Hello

Moderne Technik im Eingangsbereich: Was kann die Türklingel für das Smart Home?

Ale­xa und Co. haben längst in vie­len Eigen­hei­men Ein­zug gehal­ten. Auch die Tür­klin­gel kann in ein Smart Home inte­griert wer­den. Smar­te Tür­klin­geln las­sen dich Besu­cher direkt auf dem Smart­phone begut­ach­ten – und sogar begrü­ßen. UPDATED erklärt, was eine smar­te Tür­klin­gel alles kann und was es rund um das The­ma zu beach­ten gibt – und stellt auch noch eini­ge Model­le vor. 

Smar­te Tür­schlös­ser als Ergän­zung zu smar­ten Klingeln? 

Smar­te Tür­schlös­ser ergän­zen sich mit smar­ten Tür­klin­geln her­vor­ra­gend. So kannst du nicht nur mit Besu­chern an der Tür über dein Smart­phone spre­chen, son­dern sie auch per Knopf­druck hereinlassen.

Smar­te Tür­schlös­ser, die mit dem Inter­net ver­bun­den sind, erlau­ben das Öff­nen der Tür per App, Sprach­be­fehl oder Smart­watch. Vie­le Model­le ermög­li­chen außer­dem, die Tür per Zah­len­code oder Fin­ger­ab­druck zu öff­nen. Außer­dem kannst du Zugangs­be­rech­ti­gun­gen für Lie­fe­ran­ten oder ande­re Besu­cher ver­tei­len und ein­se­hen, wer heu­te bereits das Haus betre­ten hat.

Tipp: Fast alle smar­ten Tür­schlös­ser las­sen sich auch ohne Inter­net­ver­bin­dung per Blue­tooth nut­zen. Das kann prak­tisch sein, wenn dir der Gedan­ke an ein mit dem Inter­net ver­bun­de­nes Tür­schloss aus Sicher­heits­grün­den nicht behagt.

Was ist eine smar­te Türklingel? 

Smar­te Tür­klin­geln sind Anla­gen, die in der Regel mit dei­nem hei­mi­schen WLAN-Net gekop­pelt und per her­stel­ler­eige­ner App mit dei­nem Smart­phone oder Tablet ver­bun­den wer­den. Alter­na­tiv gibt es auch Modell­va­ri­an­ten, die per Funk­über­tra­gung funk­tio­nie­ren. Aber wie kann dir das Hel­fer­lein für den Haus­ein­gang das Leben leich­ter machen?

Stell dir vor, du hast es dir bereits im Bett gemüt­lich gemacht, da klin­gelt es an der Tür. Sollst du hin­ge­hen und öff­nen oder nicht? Mit einer smar­ten Tür­klin­gel stellt sich die­se Fra­ge gar nicht erst, denn auf dei­nem Smart­phone erscheint direkt das Bild des Besu­chers. Die meis­ten smar­ten Tür­klin­geln sind mit Video­funk­ti­on und Tür­ka­me­ra aus­ge­stat­tet. Dank der prak­ti­schen 2‑We­ge-Kom­mu­ni­ka­ti­on kannst du auch sofort Kon­takt auf­neh­men und den Gast sogar wie­der weg­schi­cken, falls nötig.

Kom­bi­na­ti­on mit smar­tem Türschloss 

Ist die smar­te Tür­klin­gel mit einem smar­ten Tür­schloss gekop­pelt, kannst du Besu­cher sogar her­ein­las­sen, ohne dei­nen gemüt­li­chen Platz im Bett oder auf der Couch ver­las­sen zu müs­sen. Das Gan­ze funk­tio­niert auch, wenn du noch gar nicht zuhau­se, son­dern unter­wegs bist. Dau­ert es beim Ein­kau­fen mal etwas län­ger, kannst du dei­nem Besu­cher per Smart­phone aus der Fer­ne die Tür öff­nen.

Pas­send dazu 

Ein­bruch­schutz mit smar­ter Türklingel 

Auch für den Sicher­heits­aspekt spie­len smar­te Tür­klin­geln eine wich­ti­ge Rol­le, denn in der Regel sind sie mit einem Bewe­gungs­sen­sor aus­ge­stat­tet. Die­ser kann unter­schei­den, ob ein Mensch oder eine Kat­ze den Sen­sor aus­ge­löst hat. Hält sich also eine Per­son plötz­lich vor dei­ner Haus­tür auf, wird dich dei­ne smar­te Tür­klin­gel zu jeder Tages- und Nacht­zeit dar­über infor­mie­ren, wenn du das wünschst.

Da die meis­ten smar­ten Tür­klin­gel-Model­le mit Sprach­as­sis­ten­ten wie Ale­xa oder Goog­le Home kom­pa­ti­bel sind, kannst du die Benach­rich­ti­gung zum Bei­spiel per Ale­xa-Ansa­ge über dein Echo bekom­men. Auch Push-Benach­rich­ti­gun­gen auf dem Smart­phone sind mög­lich. Dei­ne smar­te Tür­klin­gel kannst du auch mit dei­nem Echo Show kop­peln und dir Bil­der von der Tür­ka­me­ra auf dem Dis­play anzei­gen lassen.

Prak­tisch: Vide­os wer­den auf dem Gerät selbst und/oder in einem Online-Cloud-Spei­cher gesi­chert. Eine Nacht­sicht­funk­ti­on sorgt zudem dafür, dass die Cam auch im Dun­keln arbei­ten kann.

Smar­te Tür­klin­geln im Miets­haus und Eigen­heim: Was ist erlaubt? 

Smar­te Tür­klin­geln mit Video­funk­ti­on sind im Eigen­heim grund­sätz­lich erlaubt. Vor­aus­set­zung: Die Kame­ra filmt nur dei­nen eige­nen Ein­gangs­be­reich und nicht etwa Stra­ße oder Nach­bar­grund­stück. Bei Eigen­tums­woh­nun­gen muss eine smar­te Tür­klin­gel mit Video­funk­ti­on von der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft geneh­migt wer­den, da hier auch der Gemein­schafts­be­reich Trep­pen­haus per Kame­ra über­wacht wür­de. Lass dir die Zustim­mung aller Mit­ei­gen­tü­mer am bes­ten schrift­lich geben, damit du im Zwei­fels­fall den Nach­weis erbrin­gen kannst.

Smar­te Tür­spio­ne mit Video­funk­ti­on, Tür­ka­me­ras und Kame­ras für den Außen­be­reich sind in Miets­häu­sern und Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern nur unter sehr spe­zi­el­len Vor­aus­set­zun­gen erlaubt.

Hin­weis: Obwohl man­che Anbie­ter wie Ring die Door View Cam spe­zi­ell für Miets­häu­ser bewer­ben, sind die Kame­ras laut Deut­schem Miet­recht nur unter sehr engen Vor­aus­set­zun­gen erlaubt:

  • Ein Video­bild des Besu­chers kann nur in der Woh­nung gese­hen wer­den, deren Klin­gel zuvor betä­tigt wur­de (BayO­blG, Beschluss vom 21.10.2004, Az. 2 ZBR 124/04).
  • Das Video­bild wird nicht gespei­chert. Eine Nach­lauf­zeit von 3 Minu­ten nach Betä­ti­gung der Klin­gel ist unzu­läs­sig (OLG Köln, Beschluss vom 09.05.2007, Az. 16 Wx 13/07).
  • Ein Schild im Ein­gangs­be­reich macht auf die Video­über­wa­chung auf­merk­sam (§ 6b Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz).

Tipp: Wer plant, in einem Miets­haus eine smar­te Tür­klin­gel mit Video­funk­ti­on zu instal­lie­ren, soll­te sich vor­her genau­es­tens über das Miet­recht infor­mie­ren und Rück­spra­che mit dem Ver­mie­ter halten.

Was gibt es bei der Instal­la­ti­on zu beachten? 

Der Lie­fer­um­fang smar­ter Tür­klin­geln ist bei den meis­ten Her­stel­lern so umfas­send, dass anhand der Gebrauchs­an­lei­tung die Instal­la­ti­on auch für Lai­en pro­blem­los mach­bar ist. In der Regel kannst du sie direkt an oder neben der Haus­tür befes­ti­gen, die nöti­gen Schrau­ben und Dübel sind meist Teil des Lie­fer­um­fangs. Der anschlie­ßen­de Anschluss an das WLAN-Netz erfolgt unkom­pli­ziert anhand der Bedienungsanleitung.

Teil­wei­se ist es nötig, smar­te Tür­klin­geln an die vor­han­de­ne Tür­klin­gel-Elek­trik anzu­schlie­ßen. In die­sem Fall kann pro­fes­sio­nel­le Hil­fe nötig sein. Mehr dazu liest du in unse­rem Ratgeber.

Smar­te Tür­klin­geln: Die­se Model­le gibt es 

Zwi­schen all den ver­füg­ba­ren Model­len ist es gar nicht so leicht, den Über­blick zu behal­ten. UPDATED stellt drei hoch­wer­ti­ge smar­te Tür­klin­gel-Model­le vor: Die Eufy Video Door­bell von Anker, die Door View Cam von Ring und die Goog­le Nest Hello.

Eufy Video Doorbell 

Eufy ist einer von drei Part­nern von Apple und darf daher die Tech­no­lo­gie Home­kit Secu­re Video nut­zen. Apple stellt dafür die Cloud-Infra­struk­tur bereit, die Kame­ra­über­wa­chung mit maxi­ma­lem Daten­schutz ermög­li­chen soll. Im Gegen­satz zu ande­ren Anbie­tern bie­tet Eufy kein Abo-Modell an, statt­des­sen kannst du Auf­nah­men kos­ten­los in der Cloud speichern.

Das kann die Eufy Video Doorbell: 

  • Kame­ra mit 160° Weitwinkelansicht
  • Vide­os in 2K-Qualität
  • Bewe­gungs­sen­sor, der mensch­li­che Bewe­gun­gen her­aus­fil­tern kann
  • 2‑We­ge-Audio­kom­mu­ni­ka­ti­on
  • Hoher Daten­schutz für gespei­cher­te Aufnahmen
  • Kom­pa­ti­bel mit Goog­le Home und Alexa

Ring Door View Cam 

Die Door View Cam von Ring ersetzt im Gegen­satz zu ande­ren smar­ten Tür­klin­geln den Tür­spi­on und wird in weni­gen Minu­ten direkt an der Tür instal­liert. Die Strom­ver­sor­gung erfolgt über einen Akku.

Ring Pro­tect ist ein zusätz­lich abon­nier­ba­rer Ser­vice, der das Spei­chern und Tei­len von Video­auf­zeich­nun­gen ermög­licht. Die Door View Cam ist aller­dings auch ohne die­sen Ser­vice nutzbar.

Das kann die Ring Door View Cam:

  • Nacht­sicht
  • 2‑We­ge-Audio­kom­mu­ni­ka­ti­on
  • Ein­ge­bau­te Bewegungssensoren
  • Benach­rich­ti­gun­gen per App in Echtzeit
  • Impuls­sen­so­ren, die erken­nen, wenn jemand an der Tür klopft und nicht klingelt
  • Pri­vat­sphä­ren­be­rei­che schir­men öffent­li­che Berei­che ab, die nicht gefilmt wer­den sollen
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Goog­le Nest Hello 

Die Nest Hel­lo ist eine WLAN-Tür­klin­gel der Goog­le-Schwes­ter Nest und seit Anfang 2019 auch in Deutsch­land erhält­lich. Bei der Instal­la­ti­on wird die vor­han­de­ne Tür­klin­gel durch die Hel­lo ersetzt. Unter Umstän­den ist die Hil­fe eines Elek­tri­kers nötig, da die smar­te Tür­klin­gel mit 24 Volt mehr Strom benö­tigt als eine han­dels­üb­li­che Klingel.

Auch für die Nest Hel­lo gibt es einen zusätz­li­chen Abo-Ser­vice, Nest Awa­re. Zu den Extra-Funk­tio­nen zäh­len unter ande­rem Gesichts­er­ken­nung und zehn­tä­gi­ge Spei­che­rung von Kame­ra­auf­zeich­nun­gen. Die Tür­klin­gel ist auch ohne den Ser­vice voll­stän­dig nutzbar.

Das kann die Goog­le Nest Hello:

  • 160 Grad-Weit­win­kel­ka­me­ra
  • Nacht­sicht
  • Bewe­gungs­sen­so­ren
  • Push-Benach­rich­ti­gun­gen auf das Handy-Display
  • Vor­ein­ge­stell­te Ansa­gen über die Klin­gel mög­lich (zum Bei­spiel: Wir sind gera­de nicht zuhause)
  • 2‑We­ge-Audio­kom­mu­ni­ka­ti­on

Die­se Mög­lich­kei­ten bie­ten smar­te Türklingeln 

Smar­te Tür­klin­geln sind eine sinn­vol­le Ergän­zung für Nut­zer von Smart-Home-Sys­te­men. Die meis­ten Model­le sind mit Sprach­sys­te­men wie Ale­xa oder Goog­le Home kom­pa­ti­bel, wodurch sie sich naht­los in vor­han­de­ne Sys­te­me ein­fü­gen lassen.

Die Instal­la­ti­on kannst du dank aus­führ­li­chem Lie­fer­um­fang meist ein­fach selbst bewerk­stel­li­gen und benö­tigst nur in Aus­nah­me­fäl­len die Unter­stüt­zung durch Profis.

Fast alle smar­ten Tür­klin­geln bie­ten 2‑We­ge-Kom­mu­ni­ka­ti­on, Kame­ra­auf­zeich­nung und Benach­rich­ti­gun­gen per App. So erfährst du, wer gera­de vor der Tür steht und kannst mit dei­nen Besu­chern an der Tür spre­chen – selbst wenn du gera­de nicht zuhau­se bist.

Weil Tür­ka­me­ras am Ein­gang oder am Tür­spi­on auch öffent­li­che Berei­che fil­men, soll­test du dich aber genau infor­mie­ren, bevor du eine smar­te Tür­klin­gel ver­wen­dest. Das gilt ins­be­son­de­re für Mietshäuser.

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