E-Bikes

E‑Bike-Tuning: Ist das Auf­mot­zen legal?

Du willst mit dem E-Bike schneller sein, dich aber nicht abstrampeln – ist Tunen erlaubt?

Du freust dich rie­sig über dein Elek­tro­rad, wärst aber gern ein wenig schnel­ler damit unter­wegs? Du bist schon ein paar­mal über das The­ma E‑Bike-Tuning gestol­pert. Damit las­sen sich Elek­tro­rä­der auf­mot­zen und schnel­ler machen. Aber ist das Tunen von E‑Bikes über­haupt legal? UPDATED erklärt, war­um E‑Bike-Tuning eine schlech­te Idee ist und was für Kon­se­quen­zen dro­hen, soll­test du es doch tun.

E‑Bike-Tuning: Dar­um ist es so gefährlich

Begriffs­er­klä­rung: E‑Bike ver­sus Pedelec

Die Begrif­fe E‑Bike und Pedelec wer­den oft syn­onym ver­wen­det. Dabei gibt es einen gro­ßen Unter­schied zwi­schen den bei­den Wör­tern. Der Motor eines Pedelecs springt nur dann an, wenn du selbst in die Peda­le trittst. Der Motor eines E‑Bikes hin­ge­gen lässt das Rad per Knopf­druck fah­ren – auch ohne, dass du trittst.

Der Ein­fach­heit hal­ber benut­zen wir in die­sem Rat­ge­ber aus­schließ­lich das Wort E‑Bike, da es am wei­tes­ten ver­brei­tet ist.

Die Vor­stel­lung, die Geschwin­dig­keit eines E‑Bikes nach­träg­lich zu erhö­hen, mag sehr ver­füh­re­risch sein. Und dann sind die ent­spre­chen­den Tuning-Kits auch noch direkt im Inter­net bestell­bar, in der Regel ein­fach zu nut­zen und nicht all­zu teuer. 

Doch sei gewarnt: E‑Bike-Tuning ist spä­tes­tens auf den zwei­ten Blick erkenn­bar. Sowohl Fahr­rad­me­cha­ni­ker als auch Poli­zis­ten erken­nen in der Regel immer, ob ein E‑Bike mani­pu­liert wur­de oder nicht. Das kön­nen sie bei­spiels­wei­se an der Durch­schnitts­ge­schwin­dig­keit erken­nen, die jedes E‑Bike elek­tro­nisch abspei­chert (wie ein Fahrtenschreiber).

Das Tuning von E‑Bikes ist ille­gal – das hat zum einen recht­li­che Hin­ter­grün­de. Ein E‑Bike, des­sen Motor das Rad auf mehr als die zuge­las­se­nen 25 Stun­den­ki­lo­me­ter beschleu­nigt, gilt laut Stra­ßen­ver­kehrs-Zulas­sungs-Ord­nung (StV­ZO) als Kraft­fahr­zeug. Dar­aus erge­ben sich ver­schie­de­ne Auf­la­gen. Du brauchst für das E‑Bike dann ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen sowie eine Betriebs­er­laub­nis (ABE) und einen ent­spre­chen­den Füh­rer­schein. Details hier­zu liest du im Kapi­tel “Mög­li­che Kon­se­quen­zen von E‑Bike-Tuning”.

Das Auf­mot­zen von E‑Bikes birgt aber nicht nur recht­li­che, son­dern auch phy­si­sche Gefah­ren. Wer sein Elek­tro­rad uner­laubt auf­motzt, setzt sich und ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer einem gro­ßen Risi­ko aus. Hin­ter­grund: Fahr­rad­tei­le wie Gabeln, Rah­men und Brem­sen sind für die hohen Geschwin­dig­kei­ten eines getun­ten Rads nicht aus­ge­legt. Sie kön­nen unter der hohen Belas­tung Scha­den neh­men oder sogar kom­plett kaputt­ge­hen – und das kann ver­hee­ren­de Unfäl­le zur Fol­ge haben.

War­um sind Tuning-Kits frei erhältlich?

Wenn das Auf­mot­zen von E‑Bikes ille­gal ist, war­um gibt es im Inter­net dann Tuning-Kits, die jeder pro­blem­los kau­fen kann? Es gibt einen Knack­punkt: Das Tuning an sich, also der Vor­gang, ist nicht ille­gal. Aus dem Grund fin­dest du im Inter­net Tuning-Pro­duk­te – unter ande­rem von nam­haf­ten Her­stel­lern wie Bosch. Wer im Ange­bot auf die Rechts­la­ge hin­weist, darf sie online stellen.

Ille­gal ist es, ein getun­tes E‑Bike im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr zu fah­ren, wenn du die recht­li­chen Auf­la­gen hier­für nicht erfüllst. Auf einem Pri­vat­ge­län­de darfst du mit einem getun­ten E‑Bike fah­ren. Auf­grund der oben genann­ten Unfall­ge­fahr soll­test du aber drin­gend davon absehen.

E‑Bike ver­si­chern: Dar­auf soll­test du achten

E‑Bikes, deren Moto­ren sich bei 25 Stun­den­ki­lo­me­tern abschal­ten, benö­ti­gen kei­ne spe­zi­el­le Ver­si­che­rung. Eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung reicht aus. Für getun­te E‑Bikes ist eine geson­der­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung vor­ge­schrie­ben. Möch­test du dein Elek­tro­rad zusätz­lich gegen Dieb­stahl absi­chern, funk­tio­niert das teil­wei­se über die Haus­rat­ver­si­che­rung. Fra­ge am bes­ten bei dei­ner Ver­si­che­rung nach. Alter­na­tiv gibt es spe­zi­el­le E‑Bike-Ver­si­che­run­gen, die ins­be­son­de­re für sehr teu­re Model­le durch­aus sinn­voll sein können.

S‑Pedelec als schnel­le­re und lega­le Alternative

Du musst dein E‑Bike nicht ille­gal auf­mot­zen, um schnel­ler unter­wegs zu sein. Es gibt lega­le Alter­na­ti­ven. Zum einen kannst du ein­fach selbst stär­ker in die Peda­le tre­ten, um schnel­ler als die 25 Stun­den­ki­lo­me­ter zu fah­ren, die der Motor leistet.

Wenn dir das zu anstren­gend ist, kannst du statt­des­sen tie­fer in die Tasche grei­fen und dir von vorn­her­ein ein soge­nann­tes S‑Pedelec zule­gen. Das S steht für Speed – ent­spre­chend hohe Geschwin­dig­kei­ten darfst du erwar­ten. Der E‑Motor eines S‑Pedelecs unter­stützt dich beim Tre­ten bis zu einer Geschwin­dig­keit von 45 Stun­den­ki­lo­me­tern. Erst dann schal­tet er sich ab.

Ein S‑Pedelec hat aller­dings einen ande­ren Sta­tus: Es gilt nicht mehr als Fahr­rad, son­dern als Klein­kraft­rad. Das bedeu­tet, dass du einen Füh­rer­schein, ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen und eine Betriebs­er­laub­nis benö­tigst. Mit einem Speed-Pedelec darfst du außer­dem kei­ne Rad­we­ge benut­zen, son­dern nur auf der Stra­ße fahren.

Mög­li­che Kon­se­quen­zen von E‑Bike-Tuning

Wer sein E‑Bike tunt oder tunen lässt und sich (je nach Ein­zel­fall) kei­ne Ver­si­che­rung, Betriebs­er­laub­nis oder den ent­spre­chen­den Füh­rer­schein zulegt, der ver­stößt gegen ver­schie­de­ne Geset­ze. Je nach Ver­stoß dro­hen Buß­gel­der und sogar Frei­heits­stra­fen.

E‑Bike-Tuning beim Fachhändler?

Eini­ge Fach­händ­ler bie­ten das Tuning von E‑Bikes an. Per Gesetz ist es dem Händ­ler zwar nicht ver­bo­ten, E‑Bikes zu tunen – doch es hat Kon­se­quen­zen. Ein Tuning gilt in der Regel als “wesent­li­che Ände­rung”, wodurch der Händ­ler nach dem Pro­dukt­si­cher­heits­ge­setz zum Her­stel­ler des E‑Bikes wird. Er muss den Kun­den schrift­lich über die Fol­gen der Ver­än­de­run­gen im Sin­ne der StV­ZO infor­mie­ren (Versicherungs‑, Zulas­sungs- Helm- und Füh­rer­schein­pflicht) und außer­dem die Sicher­heit des Rades gewähr­leis­ten. Ver­si­chert ihm der Kun­de, das getun­te Bike nur auf einem Pri­vat­ge­län­de zu nut­zen, soll­te auch das schrift­lich fest­ge­hal­ten werden.

Fah­ren ohne Versicherungsschutz

Für ein nor­ma­les Fahr­rad oder E‑Bike ist eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung aus­rei­chend. Wird ein E‑Bike so getunt, dass der Motor über die erlaub­ten 25 Stun­den­ki­lo­me­ter hin­aus beschleu­nigt, greift die Pri­vat­haft­pflicht nicht mehr. Das getun­te E‑Bike benö­tigt ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen und muss geson­dert ver­si­chert werden.

Wur­de eine sol­che Ver­si­che­rung nicht abge­schlos­sen, kann das schwer­wie­gen­de finan­zi­el­le Fol­gen haben. Bei einem Unfall mit dem getun­ten E‑Bike haf­tet der Fah­rer mit sei­nem gesam­ten Ver­mö­gen. Je nach Fall kann außer­dem eine Frei­heits­stra­fe von bis zu einem Jahr und/oder eine Geld­stra­fe ver­hängt wer­den. Geschah der Ver­stoß vor­sätz­lich, kann das getun­te E‑Bike sogar ein­ge­zo­gen werden.

Fah­ren ohne Fahrerlaubnis

Über­steigt die Motor­leis­tung eines getun­ten E‑Bikes die Mar­ke von 25 Stun­den­ki­lo­me­tern, ist ein Moped- oder Rol­ler­füh­rer­schein (alter­na­tiv ein Pkw-Füh­rer­schein) not­wen­dig. Hat der Fah­rer kei­nen die­ser Füh­rer­schei­ne, dro­hen je nach Schwe­re des Ver­sto­ßes Geld­stra­fen und/oder Frei­heits­stra­fen von bis zu einem Jahr. In beson­ders schwer­wie­gen­den Fäl­len kann auch hier das getun­te E‑Bike ein­ge­zo­gen wer­den. Außer­dem kann es bis zu drei Punk­te im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter geben.

Die­sel­ben Stra­fen gel­ten auch, wenn der Besit­zer eines getun­ten E‑Bikes eine ande­re Per­son damit fah­ren lässt, die nicht den nöti­gen Füh­rer­schein für das getun­te Bike hat.

Fah­ren ohne Betriebserlaubnis

Fehlt die Betriebs­er­laub­nis (ABE) für das getun­te E‑Bike, ist das eine Ord­nungs­wid­rig­keit nach § 48 der Fahr­zeug-Zulas­sungs­ver­ord­nung, die mit einem Buß­geld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter bestraft wird.

Tat­ein­heit: Meh­re­re Ver­stö­ße auf einmal

Die skiz­zier­ten Delik­te, also das Fah­ren ohne Betriebs­er­laub­nis, Ver­si­che­rungs­schutz oder Fahr­erlaub­nis, sind auch in Tat­ein­heit mög­lich. Tat­ein­heit gehört zum deut­schen Straf­recht und liegt nach § 52 StGB vor, wenn eine Hand­lung meh­re­re Straf­ge­set­ze oder das­sel­be Straf­ge­setz mehr­mals ver­letzt. In dem Fall wird nur eine ein­zi­ge Stra­fe verhängt.

Wur­den meh­re­re ver­schie­de­ne Geset­ze ver­letzt, rich­tet sich die Stra­fe nach dem Gesetz, das die schwers­te Stra­fe vor­sieht. Das Gericht ist befugt, neben einer Frei­heits­stra­fe auch eine geson­der­te Geld­stra­fe zu ver­hän­gen. Lässt eines der anwend­ba­ren Geset­ze es zu oder schreibt es vor, kön­nen auch Neben­stra­fen, Neben­fol­gen und ande­re Maß­nah­men ver­hängt werden.

Fin­ger weg vom E‑Bike-Tuning

Wur­de die Motor­leis­tung eines E‑Bikes über die zuläs­si­gen 25 Stun­den­ki­lo­me­ter hin­aus ver­stärkt, ändert sich die Rechts­la­ge auf viel­fäl­ti­ge Wei­se. Für das Elek­tro­rad kön­nen dann eine geson­der­te Ver­si­che­rung, eine Betriebs­er­laub­nis und ein spe­zi­el­ler Füh­rer­schein nötig sein. Wer ohne die­se Papie­re erwischt wird, muss mit unan­ge­neh­men Fol­gen rech­nen, die auch eine Geld- und Frei­heits­stra­fe nicht aus­schlie­ßen. Am wich­tigs­ten: Die Sicher­heit von auf­ge­motz­ten E‑Bikes ist nicht gewähr­leis­tet, weil Fahr­rad­tei­le wie die Brem­sen sehr wahr­schein­lich nicht für die erhöh­te Geschwin­dig­keit aus­ge­legt sind. Die bes­te Alter­na­ti­ve zum Tuning eines E‑Bikes ist der Kauf eines S‑Pedelecs.

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