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Neu­es Patent: Bringt Apple eine AR-Bril­le fürs iPhone?

Die Datenbrille Google Glass scheitere im Privatkunden-Bereich. Nun könnte Apple eine AR-Brille folgen lassen.

Benut­zer des kom­men­den iPho­ne 8 kön­nen ihr Smart­phone unter gewis­sen Vor­aus­set­zun­gen wohl in der Tasche las­sen, es aber trotz­dem nut­zen. Denn ein Patent stellt eine Aug­men­ted-Rea­li­ty-Bril­le in Aus­sicht, die auf der Grund­idee von Goog­le Glass basie­ren soll.

Für Apple-Chef Tim Cook steht schon län­ger fest, dass die Zukunft Aug­men­ted Rea­li­ty gehört. Da wür­de es nur zu gut pas­sen, wenn mit dem in naher Zukunft erschei­nen­den iPho­ne 8 auch eine pas­sen­de AR-Bril­le zu erwer­ben wäre. Ein Patent des deut­schen Unter­neh­mens Metaio, das Apple 2015 über­nom­men hat­te, deu­tet auf alle Fäl­le dar­auf hin: Laut Patent­ly Apple wer­den in dem Schrift­stück ver­schie­de­ne Funk­tio­nen für Apple-Gerä­te beschrie­ben, um zum Bei­spiel Tou­ris­ten Infor­ma­tio­nen zu Sehens­wür­dig­kei­ten anzu­zei­gen, auf die die Kame­ra der Gerä­te fokus­siert wird. 

Auch eine Daten­bril­le befin­det sich unter den erwähn­ten Devices. Damit wür­de es also aus­rei­chen, die Objek­te anzu­schau­en, um die Infor­ma­tio­nen ins Sicht­feld zu beför­dern. Zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen sol­len durch das Antip­pen mar­kier­ter Berei­che abge­ru­fen wer­den kön­nen, die vor dem Head­set ein­ge­blen­det und durch Sen­so­ren erfasst wer­den. Das Smart­phone oder Tablet kann dann in der Tasche bleiben.

Goog­le Glass wur­de für die Indus­trie neu aufgelegt

Schon zu Beginn des Jah­res kamen nach Paten­ten die ers­ten Gerüch­te auf, dass Apple eine AR-Bril­le in pet­to hat, die sehr leicht sein, jedoch nicht aut­ark funk­tio­nie­ren soll. Sie müs­se also in irgend­ei­ner Form an einen Rech­ner wie ein Smart­phone gekop­pelt sein.

Ers­te Ver­su­che mit der Goog­le Glass, die in eine ähn­li­che Rich­tung gin­gen, schlu­gen 2014 noch fehl. Mitt­ler­wei­le wird die Daten­bril­le unter dem Namen “Enter­pri­se Edi­ti­on” als Hilfs­werk­zeug für die Indus­trie und für Dienst­leis­ter vertrieben.

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