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Micro­soft Sur­face: Kommt 2020 Foldable mit Android-Apps?

Das Surface-Foldable soll zwei 9-Zoll-Displays an Bord haben, die jeweils ein 4:3-Seitenverhältnis aufweisen.

Angeb­lich plant Micro­soft ein Sur­face-Foldable für die ers­te Jah­res­hälf­te von 2020. Es soll mit Win­dows Core OS lau­fen und Android-Apps unterstützen.

Bereits im Sep­tem­ber letz­ten Jah­res waren Micro­soft-Paten­te auf­ge­taucht, die ein falt­ba­res Sur­face in Aus­sicht stell­ten. Nach­dem es eini­ge Zeit still um die ver­meint­li­chen Plä­ne gewor­den war, ist das The­ma nun wie­der aktu­ell. So soll soll Micro­soft vor weni­gen Wochen ein falt­ba­res Modell bereits intern vor­ge­stellt haben. For­bes will nun an eini­ge genaue­re Infor­ma­tio­nen gelangt sein.

Zwei 9‑Zoll-Dis­plays und Intel-Lakefield-Prozessor 

Die­se betref­fen unter ande­rem zwei Dis­plays eines kom­men­den Micro­soft-Sur­face-Foldable. Sie sol­len jeweils 9 Zoll groß sein und über ein 4:3‑Seitenverhältnis ver­fü­gen. Sehr wahr­schein­lich also, dass es sich nicht um ein Foldable im Sin­ne eines ein­zel­nen, falt­ba­ren Dis­plays han­deln wird.

Unter der Hau­be soll außer­dem ein 10-nm-Lake­field-Pro­zes­sor das Modell auf Tou­ren brin­gen. Als zusätz­li­che Aus­stat­tung wird angeb­lich noch ein LTE- oder 5G-Modem sei­nen Dienst ver­rich­ten. Des Wei­te­ren soll das Sur­face-Foldable über Win­dows Core OS als Betriebs­sys­tem verfügen.

Vol­le Kom­pa­ti­bi­li­tät mit Android-Apps?

Das genann­te Sys­tem lässt dar­auf schlie­ßen, dass Micro­soft sein neu­es falt­ba­res Modell voll kom­pa­ti­bel für Android-Apps gestal­ten könn­te. Emu­la­to­ren, die das ermög­li­chen, gibt es ja schon län­ger, wie etwa bereits 2014 beim Pro­ject Asto­ria unter Win­dows 10 Mobi­le zu tes­ten war. Auch für Micro­soft Andro­me­da war gerüch­te­wei­se die Android-Ver­ein­bar­keit  zwi­schen­zeit­lich vorgesehen.

Laut dem Bericht soll das falt­ba­re Micro­soft Sur­face in den ers­ten sechs Mona­ten von 2020 auf den Markt kom­men. Wann genau das neue Foldable ange­kün­digt wer­den oder wel­cher Preis­ge­stal­tung es unter­lie­gen könn­te, ist bis­lang jedoch nicht bekannt.

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