AXA
Fahrradbeleuchtung AXA NXT 30 Dynamo-Scheinwerfer 30 Lux Schwarz - mit Steady-Light-Funkt

AXA Fahrradbeleuchtung AXA NXT 30 Dynamo-Scheinwerfer 30 Lux Schwarz - mit Steady-Light-Funkt
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Artikelbeschreibung

Artikel-Nr. S0BG006L
  • Sichtweite bis 50 m
  • Aus Entfernung bis 3000 m sichtbar
  • Integrierter Reflektor
Der Axa NXT 30 ist ein hochwertiger Dynamo-Scheinwerfer mit beeindruckender Lichtleistung von 30 Lux und praktischer Steady-Light-Funktion. Mit bis zu 4 Minuten Nachleuchten bietet dieser Dynamo-Frontscheinwerfer maximale Sicherheit und Sichtbarkeit bei Nachtfahrten. Das robuste Design in Schwarz erfüllt alle Anforderungen der StVZO und macht den Axa NXT 30 zum zuverlässigen Begleiter für sichere Fahrten bei Dunkelheit.Warum der Axa NXT 30 die richtige Wahl istDie Steady-Light-Funktion ermöglicht es Ihnen, auch nach dem Stillstand noch 4 Minuten lang sichtbar zu bleiben – ideal beim Warten an Ampeln oder in der Stadt. Mit einer Sichtweite von bis zu 50 Metern und dem integrierten Rückstrahler sorgt der Axa NXT 30 für optimale Sichtbarkeit aus der Ferne. Der Dynamo-Scheinwerfer ist kompatibel mit Nabendynamos und lässt sich problemlos in jedes Fahrradsystem integrieren.Features und Ausstattung. 30 Lux Lichtleistung für klare Sicht bis zu 50 Meter. Steady-Light-Funktion mit bis zu 4 Minuten Nachleuchten. Integrierter Front-Rückstrahler für zusätzliche Sicherheit. StVZO-zugelassen für den Straßenverkehr. Kompatibel mit Nabendynamos. Halterung und Doppelkabel für einfache Montage enthalten. Für wen ist der Axa NXT 30 geeignet?Dieser Dynamo-Frontscheinwerfer ist perfekt für Pendler, Freizeitradler und Vielfahrer, die besonderen Wert auf Sicherheit, Zuverlässigkeit und moderne Beleuchtungstechnologie legen. Ob in der Stadt oder auf dem Land – der Axa NXT 30 bietet die Sicherheit, die Sie brauchen.Produkteigenschaften. Marke:. Axa. Produktart:. Dynamo-Scheinwerfer. Herstellerartikelnummer:. 20.353-01. Lichtleistung:. 30 Lux. Sichtweite:. bis zu 50 Meter. Steady-Light-Funktion:. bis zu 4 Minuten Nachleuchten. Material:. Kunststoff mit Aluminium-Kühlplatte. Farbe:. Schwarz. Kompatibilität:. Nabendynamos. StVZO-Zulassung:. Ja. Häufig gestellte FragenWie lange leuchtet der Axa NXT 30 im Standlichtmodus?Die Steady-Light-Funktion des Axa NXT 30 leuchtet bis zu 4 Minuten nach dem Ausschalten, was zusätzliche Sichtbarkeit bei Dunkelheit und an Ampeln bietet.Ist der Axa NXT 30 mit meinem Nabendynamo kompatibel?Ja, der Axa NXT 30 Dynamo-Scheinwerfer ist vollständig kompatibel mit Nabendynamos und lässt sich einfach in jedes Fahrradsystem integrieren.Wie weit reicht das Licht des Axa NXT 30?Mit einer Lichtleistung von 30 Lux bietet der Axa NXT 30 eine Sichtweite von bis zu 50 Metern, was die Sicherheit beim Fahren in der Dunkelheit erheblich erhöht.Was unterscheidet den Axa NXT 30 von anderen Dynamo-Scheinwerfern?Der Axa NXT 30 überzeugt durch seine starke Lichtleistung von 30 Lux, die innovative Steady-Light-Funktion mit bis zu 4 Minuten Nachleuchten, den integrierten Rückstrahler und die StVZO-Zulassung – eine Kombination, die ihn besonders sicher und zuverlässig macht.LieferumfangIm Lieferumfang enthalten sind der Axa NXT 30 Dynamo-Scheinwerfer, eine Halterung sowie das Doppelkabel für die Installation.FazitDer Axa NXT 30 Dynamo-Scheinwerfer ist die ideale Wahl für Radfahrer, die eine langlebige, hochwertige und sichere Beleuchtungslösung suchen. Mit seiner starken Lichtleistung von 30 Lux, der praktischen Steady-Light-Funktion und modernen Ausstattung hebt sich der Axa NXT 30 als verlässlicher Begleiter für alle Straßenbedingungen hervor.Verantwortliche Person (EU-GPSR):. AXA Stenman Deutschland GmbH, Johann-Krane-Weg 37, 48149 Münster, Deutschland, E-Mail: axa.bike.verkauf@allegion.com

Details

Technische Daten
WEEE-Reg.-Nr. DE22108407
Farbe & Material
Farbemehrfarbig
Hinweise
Nutzungsbereichinnerhalb der StVZO

Wichtige Informationen

  • Batterien und Akkus umweltgerecht entsorgen

    Batterien und Akkumulatoren (Akkus) enthalten Ressourcen und Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Alt-Batterien und Alt-Akkus an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.

    Auf schadstoffhaltigen Batterien findest du die chemischen Symbole Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei. Batterien sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet, welches bedeutet, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:

    Batterien nicht in den Hausmüll

    Haushalts-Batterien und -Akkus können überall, wo vergleichbare Produkte verkauft werden, kostenlos wieder zurückgegeben werden – unabhängig davon, wo sie gekauft wurden und unabhängig von Marke und Typ. Lithiumhaltige Batterien und Akkus stellen bei Beschädigung oder unsachgemäßer Handhabung ein Brand- und Sicherheitsrisiko dar. Bitte entferne sie, wenn möglich, vor der Entsorgung eines Geräts und entsorge sie separat. Bei Hochleistungs-Batterien (z.B. Handy- und Laptop-Akkus) klebe bitte vor der Abgabe an der Sammelstelle die Pole ab, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Defekte Batterien gibst du bitte bei der Schadstoffsammlung des lokalen Wertstoff-/ Recyclinghofes ab.

    Weitere Sammelstellen für alle Batteriearten in deiner Nähe findest du unter: www.take-e-back.de

    Informationen zu Sammlung und Recycling von Altbatterien sowie den damit verbundenen Kosten findest du unter:
    www.batterie-zurueck.de

    Batterie zurück

    Elektro-Altgeräte & Entsorgung nach Gesetz

    Elektro-Altgeräte & Entsorgung nach Gesetz

    Elektrogeräte sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet, welches bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:

    Elektro-Altgeräte umweltgerecht entsorgen

    Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen Wertstoffhof oder Recyclinghof, abzugeben. Elektro-Altgeräte werden dort kostenlos angenommen und einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Darüber hinaus findest du zugelassene Sammelstellen in deiner Nähe unter: www.take-e-back.de Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm werden dort - unabhängig von der Anzahl deiner Altgeräte - kostenlos angenommen.

    Voraussetzung für die Annahme von Geräten mit einer Kantenlänge größer 25 cm bei den Sammelstellen von take-e-back ist, dass du ein Neugerät bei uns erworben hast und dieses auch durch Vorlage eines entsprechenden Kaufbeleges nachweisen kannst.

    Übrigens: Falls du unter www.take-e-back.de keine Sammelstelle in deiner Nähe findest, hilft unsere Kundenberatung dir gerne weiter.

    Hilfe & Kontakt

    Kostenlose Abholung von Altgeräten

    Wird dir ein Neugerät der Kategorien 1 (Wärmeüberträger: z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Klimageräte), 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte mit einer Bildschirm-Oberfläche von mehr als 100 cm²: z.B. Fernsehgeräte, Laptops, Tablets) oder 4 (Großgeräte bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt: z.B. Waschmaschinen, Spülmaschinen, Pedelecs) gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz an den privaten Haushalt geliefert, hast du gesetzlich die Möglichkeit ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich abholen zu lassen. Du wirst daher direkt im Bestellprozess nach deiner Absicht gefragt, ob du bei Auslieferung des neuen Geräts, ein Altgerät zurückgeben möchtest.

    Sollte dieser Service während des Bestellprozesses nicht angeboten werden, handelt es sich bei dem Neugerät entweder um kein Gerät der oben genannten Kategorien oder die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Altgeräterücknahme sind aus anderen Gründen nicht anwendbar. Du kannst in diesem Fall selbstverständlich die anderen oben erwähnten Entsorgungsmöglichkeiten nutzen.

    Warum müssen Elektro-Altgeräte bei einer Sammelstelle abgegeben werden?

    Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Die Sammelstellen geben die Altgeräte an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, die zunächst prüfen, ob eine Aufarbeitung und Wiederverwendung der Geräte möglich ist. Im Idealfall lassen sich alte Produkte aufarbeiten. Ist die Wiederverwendung nicht möglich werden die Altgeräte entsprechend behandelt. Schadstoffe werden aus den Geräten entfernt und wertvolle Ressourcen der Verwertung zugeführt. Dadurch werden die Umwelt und die knapper werdenden Ressourcen geschont.

    Hinweis zur Abfallvermeidung

    Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: https://www.bundesumweltministerium.de/download/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender-fortschreibung-wertschaetzen-statt-wegwerfen.

    Batterien und Leuchtmittel bitte entfernen

    Alt-Batterien und Alt-Akkus, die nicht vom Elektro-Altgerät umschlossen sind, entfernst du bitte vor der Abgabe aus den Geräten. Bitte entsorge sie dann wie oben beschrieben. Lampen/Leuchtmittel, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, entfernst du bitte ebenfalls vor der Abgabe von Elektro-Altgeräten. Bitte entsorge beides dann getrennt wie unten beschrieben.

    Flüssige Betriebsstoffe entfernen

    Bitte beachte, dass eine Rücksendung/Mitnahme von benzinbetriebenen Artikeln nur nach vollständiger Entleerung des Tanks möglich ist.

    Datenlöschen nicht vergessen

    Bitte beachte: Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich.

    Leuchtmittel, Lampen und Leuchten umweltgerecht entsorgen

    Die meisten Lampen/Leuchtmittel (Leuchtstofflampen kompakt und stabförmig, Energiesparlampen, Entladungslampen und LED) enthalten Schadstoffe und Ressourcen. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, sie an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Du kannst beim lokalen Wertstoff-/Recyclinghof Lampen/Leuchtmittel und Leuchten kostenlos abgegeben.
    Außerdem findest du zugelassene Sammelstellen in deiner Nähe unter: www.take-e-back.de
    Leuchtmittel, Leuchten und Lampen werden dort kostenlos angenommen

    Kompakt-Leuchtstofflampen, Halogen-Metalldampflampen, Leuchtstoffröhren und Neonlampen können geringe Mengen an Quecksilber enthalten. Bei beschädigten Lampen vermeide Hautkontakt! Sammle die Bruchstücke mit einem feuchten Papier oder einem Stück Pappe auf und verpacke die Reste für den Transport zum Wertstoff-/Recyclinghof oder Schadstoffmobil luftdicht, zum Beispiel in einem Glas mit Schraubdeckel. Lüfte das Zimmer für ca. 30 Minuten. Bitte sauge die Bruchstücke nicht mit dem Staubsauger auf.

    Glühlampen und Halogenlampen dürfen in den Hausmüll gegeben werden. Wenn du dir nicht sicher bist, um welchen Lampentyp es sich handelt, gib diese bitte an einer geeigneten Sammelstelle ab.

    Entsorgungshinweis
  • Verantwortliche Person für die EU

    Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur:

    Jungherz GmbH

    Schillerstrasse 17, 72202 Nagold Deutschland

    bestellung@fahrrad-teile.shop

    https://fahrrad-teile.shop/pages/impressum

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    Du findest den für das Produkt verantwortlichen Wirtschaftsakteur auch auf dem jeweiligen Produkt bzw. der Verpackung oder in einer dem Produkt beigefügten Unterlage.

    Details zur Produktsicherheit

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