Teilnahmebedingungen für die Hamburg von Oben Weihnachtsschatzsuche

Ver­an­stal­ter des Gewinn­spiels ist die Otto (GmbH & Co KG), Wer­ner-Otto-Stra­ße 1–7, 22179 Ham­burg, Deutsch­land (im fol­gen­den „Ver­an­stal­ter“). Mit der Teil­nah­me an dem Gewinn­spiel akzep­tiert der Nut­zer die­se Teilnahmebedingungen.

1. Gewinn

1.1. Zu gewin­nen gibt es täg­lich 5x1 Ein­kaufs­gut­schein für otto.de im Wert von 20,00 EUR.

1.2. Zusätz­lich wer­den unter allen Teil­neh­mern als Haupt­prei­se verlost:

• ein Sonos Mul­ti­room Sys­tem mit 5 Laut­spre­chern (incl. Sub­woo­fer) im Wert von über 2100€
• Kit­chena­id Küchen­ma­schi­nen Set im Wert von über 650€
• ein Fit­bit Char­ge Arm­band im Wert von 140€

Eine Bar­aus­zah­lung, Aus­zah­lung in Sach­wer­ten oder Tausch der Gewin­ne ist nicht mög­lich. Die Prei­se sind nicht übertragbar.

Die Gewin­ner der Tages­prei­se wer­den in der Regel jeweils am dar­auf­fol­gen­den Tag per Mail benach­rich­tigt. Gewin­ner der Tage Frei­tag, Sams­tag & Sonn­tag wer­den am dar­auf­fol­gen­den Mon­tag per Mail benachrichtigt.
Die Bekannt­ga­be der Gewin­ner der Haupt­prei­se und der Tages­ge­win­ner vom 18.12 – 24.12 erfolgt am 4.01.2016. Das Gewinn­spiel beginnt am 01.12.2015 und endet am 24.12.2015 um 24:00 Uhr.

1.3. Erfolgt bin­nen 7 Werk­ta­gen nach dem Absen­den der Gewinn­be­nach­rich­ti­gung kei­ne Bean­spru­chung eines Gewinns durch den jewei­li­gen Gewin­ner, darf der Ver­an­stal­ter den Gewinn für ver­fal­len erklä­ren oder einen Ersatz­ge­win­ner ermitteln.

2. So funk­tio­niert die Schatzsuche

Ab dem 01.12 wird jeden Tag von 0:00 bis 23:59 Uhr auf dem Pan­ora­ma von hamburg-von-oben.de ein OTTO Paket ver­steckt. Das letz­te Paket ver­ste­cken wir am 24.12 zwi­schen 0:00 bis 23:59 Uhr. Mit­hil­fe unse­res täg­li­chen Hin­wei­ses hat man die Mög­lich­keit jeden Tag ein neu­es Paket zu finden.

Hat man das Paket gefun­den gibt man sei­nen Namen und Email Adres­se an, um im täg­li­chen Los­topf zu lan­den. Am nächs­ten Tag geht es wie­der von vor­ne los und man kann ein neu­es Paket finden.

Wie kann ich einen der fünf Haupt­ge­win­ne bekommen?

Für jedes Paket, dass man wäh­rend des gesam­ten Zeit­raums fin­det und für das man sich regis­triert, hat man eine ein­fa­che Gewinn­chan­ce. Fin­det man

o zwei Pake­te: dop­pel­te Chance
o 10 Pake­te: 10fache Chance
o alle Pake­te: 24fache Chan­ce gegen über nur einem Fund

Je mehr Pake­te man Tag für Tag fin­det des­to höher ist die Gewinn­chan­ce auf einen der Hauptgewinne.

3. Teil­nah­me­be­rech­ti­gung

Teil­neh­men darf jede natür­li­che Per­son über 18 Jah­re, mit Wohn­sitz in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, aus­ge­nom­men Mit­ar­bei­ter des Ver­an­stal­ters sowie deren Angehörige.

4. Aus­schluss von der Teilnahme

4.1. Aus­ge­schlos­sen wer­den Per­so­nen, die sich uner­laub­ter Hilfs­mit­tel bedie­nen oder sich ander­wei­tig durch Mani­pu­la­ti­on Vor­tei­le ver­schaf­fen. Gege­be­nen­falls kön­nen in die­sen Fäl­len auch nach­träg­lich Gewin­ne aberkannt und zurück­ge­for­dert werden.

4.2. Eine Teil­nah­me über Gewinn­spiel-Ser­vices wie die Teil­nah­me über auto­ma­ti­sier­te Gewinn­spiel­ro­bo­ter oder jede sons­ti­ge Mani­pu­la­ti­on ist nicht gestat­tet und führt zum Aus­schluss des Teilnehmers.

5. Haf­tung

5.1. Ver­an­stal­ter haf­tet für kei­ne direk­ten, indi­rek­ten, spe­zi­el­len Ver­lus­te und/oder Schä­den der Teil­neh­mer, die aus ihrer Teil­nah­me ent­ste­hen und mit einer Stö­rung in den Kom­mu­ni­ka­ti­ons- oder Strom­lei­tun­gen, Aus­fäl­len bei den Mobil­funk­be­trei­bern, Aus­wir­kun­gen von schäd­li­chen Soft­wares, unlau­te­ren Hand­lun­gen von Drit­ten, die einen uner­laub­ten Zugriff und/oder die außer Betrieb­set­zung der Soft­ware und/oder Hard­ware des Ver­an­stal­ters bezwe­cken, sowie mit Umstän­den höhe­rer Gewalt ver­bun­den sind. Der Ver­an­stal­ter ist in sol­chen Fäl­len nicht ver­pflich­tet, die Ver­lus­te der Teil­neh­mer zu erstatten.

5.2. Ansprü­che des Teil­neh­mers auf Scha­dens­er­satz sind aus­ge­schlos­sen. Hier­von aus­ge­nom­men sind Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Teil­neh­mers aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers, der Gesund­heit, sowie die Haf­tung für sons­ti­ge Schä­den, die auf einer vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung des Ver­an­stal­ters, sei­ner gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen beru­hen. Unbe­rührt bleibt fer­ner die Haf­tung für die Ver­let­zung von Pflich­ten, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­tra­ges über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Teil­neh­mer regel­mä­ßig ver­trau­en darf (Kar­di­nal­pflich­ten). Bei der leicht fahr­läs­si­gen Ver­let­zung die­ser Ver­trags­pflich­ten haf­tet der Ver­an­stal­ter nur für den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­ba­ren Scha­den, es sei denn, es han­delt sich um Scha­dens­er­satz­an­sprü­che aus einer Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesundheit.

6. Daten­schutz

6.1. Der Ver­an­stal­ter erhebt und nutzt die Daten der Teil­neh­mer nur soweit dies gesetz­lich erlaubt ist oder die Teil­neh­mer dar­in ein­wil­li­gen. Wir ver­wen­den die von Ihnen mit­ge­teil­ten Daten gemäß den Bestim­mun­gen des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes sowie des Telemediengesetzes.
6.2. Daten wer­den von den Teil­neh­mern durch den Ver­an­stal­ter nur erho­ben und die­nen der Gestal­tung, Durch­füh­rung und Abwick­lung des Gewinn­spiels. Nach Ablauf des Gewinn­spiels wer­den die Daten — vor­be­halt­lich gesetz­li­cher Auf­be­wah­rungs­fris­ten — gelöscht.
6.3. Teil­neh­mer kön­nen vom Ver­an­stal­ter jeder­zeit Aus­kunft dar­über ver­lan­gen, wel­che per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bei dem Ver­an­stal­ter gespei­chert wur­den und kön­nen deren Berich­ti­gung sowie Löschung ver­lan­gen und Daten­nut­zungs­ein­wil­li­gun­gen wider­ru­fen. Der Wider­ruf ist zu rich­ten an info@hamburg-von-oben.de. Eine Teil­nah­me an dem Gewinn­spiel ist dann unter Umstän­den nicht mehr möglich.
7. Schlussbestimmungen
Der Ver­an­stal­ter ist berech­tigt, das Gewinn­spiel jeder­zeit ohne Anga­ben von Grün­den zu been­den und/oder die­se Teil­nah­me­be­din­gun­gen zu ändern. Dies gilt ins­be­son­de­re bei höhe­rer Gewalt oder falls das Gewinn­spiel aus ande­ren orga­ni­sa­to­ri­schen, tech­ni­schen oder recht­li­chen Grün­den nicht durch­ge­führt bzw. fort­ge­setzt wer­den kann. Den Teil­neh­mern ste­hen in einem sol­chen Fall kei­ne Ansprü­che gegen OTTO (GmbH & Co KG) zu.
Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser Teil­nah­me­be­din­gun­gen unwirk­sam sein oder wer­den oder den gesetz­li­chen Rege­lun­gen wider­spre­chen, so wer­den die übri­gen Bestim­mun­gen davon nicht berührt. In die­sen Fäl­len gel­ten die gesetz­li­chen Regelungen.