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Digi­ta­ler Nach­lass – So regelst du dein digi­ta­les Erbe

Wenn du rechtzeitig vorsorgst, gehen wichtige Daten und Konten im Ernstfall nicht verloren - und deine Angehörigen behalten leichter den Überblick.

Lap­top, Smart­phone, Social Media – täg­lich hin­ter­las­sen wir digi­ta­le Spu­ren: Fotos auf Insta­gram, Ver­trä­ge bei Strea­ming­diens­ten, E‑Mails. Doch was pas­siert mit die­sen Daten, wenn das Leben endet? Vie­le stel­len sich die Fra­ge erst spät — oder gar nicht. Dabei kön­nen unge­re­gel­te Zugän­ge für Ange­hö­ri­ge zur ech­ten Her­aus­for­de­rung wer­den. Wir zei­gen dir, wie du wich­ti­gen digi­ta­len Nach­lass ein­fach und sicher orga­ni­sierst – damit dei­ne Lie­ben den Über­blick behal­ten und unan­ge­neh­me Über­ra­schun­gen aus­blei­ben.

Was gehört zum digi­ta­len Nachlass?

Dein digi­ta­ler Nach­lass umfasst mehr als ein paar E‑Mails oder das Spo­ti­fy-Abo. Zum digi­ta­len Nach­lass zäh­len alle Daten, Kon­ten und Ver­trä­ge im Inter­net, die sich im Lauf dei­nes Lebens ansam­meln. Das reicht von E‑Mails über Online-Bank­kon­ten bis zu digi­ta­len Wert­ge­gen­stän­den wie E‑Books oder Kryp­to­wäh­run­gen. Auch Gerä­te im Haus­halt – etwa Smar­thome-Sys­te­me – gehö­ren dazu, wenn sie online ver­wal­tet wer­den. Vie­le die­ser Ver­trä­ge blei­ben nach dei­nem Tod bestehen, wenn sie nicht aktiv gere­gelt werden.

Typi­sche Her­aus­for­de­run­gen beim digi­ta­len Nachlass

Die fol­gen­den Bei­spie­le machen deut­lich, wel­che Stol­per­stei­ne häu­fig entstehen:

  • Zugang zu Kon­ten ist ver­lo­ren, weil nie­mand die Pass­wör­ter kennt
  • Ver­trä­ge lau­fen wei­ter und ver­ur­sa­chen Kosten
  • Social-Media-Pro­fi­le blei­ben öffent­lich sichtbar
  • Smar­thome lässt sich nicht mehr steuern
  • Bank­kon­ten sind gesperrt und Geld bleibt unerreichbar

Die­se Bei­spie­le zei­gen, wie wich­tig eine recht­zei­ti­ge Rege­lung ist. Eine kla­re Über­sicht und kon­kre­te Fest­le­gun­gen hel­fen dir, Pro­ble­me zu ver­mei­den und für mehr Sicher­heit zu sorgen.

Check­lis­te: Die wich­tigs­ten digi­ta­len Berei­che auf einen Blick

Um dei­nen digi­ta­len Nach­lass gut zu orga­ni­sie­ren, lohnt es sich, bei­zei­ten eine Lis­te mit den wich­tigs­ten Kon­ten anzu­fer­ti­gen. Hier sind die wich­tigs­ten Kate­go­rien, die du im Blick behal­ten solltest:

  • E‑Mail-Accounts
  • Social-Media-Pro­fi­le (zum Bei­spiel Face­book, Insta­gram, LinkedIn)
  • Online-Ban­king und Finanz-Apps
  • Kos­ten­pflich­ti­ge Ver­trä­ge (Strea­ming, Shop­ping, Cloud-Dienste)
  • Smar­thome-Gerä­te und Anwendungen
  • Digi­ta­le Wert­ge­gen­stän­de (E‑Books, Fotos, Kryptowährungen)
  • News­let­ter, Mit­glied­schaf­ten, Gaming-Accounts
  • Bezahl­kon­ten und Wal­lets (zum Bei­spiel PayPal)

Mit die­ser Über­sicht kannst du gezielt prü­fen, wel­che Daten und Zugän­ge du hin­ter­le­gen willst. Auch weni­ger offen­sicht­li­che Berei­che wie Smar­thome-Gerä­te oder Cloud-Spei­cher soll­test du bedenken.

Wie gehst du mit der Lis­te am bes­ten um? 

Wenn Du eine Lis­te mit den wich­tigs­ten Kon­ten ange­legt hast, soll­test du sie nicht zwi­schen unschein­ba­ren Doku­men­ten ver­ste­cken, son­dern deut­lich kenn­zeich­nen. Ein ver­schlos­se­ner Umschlag bei Ver­si­che­rungs­un­ter­la­gen oder Kon­to­aus­zü­gen ist oft sinn­voll – so bleibt dei­nen Ange­hö­ri­gen spä­ter lan­ges Suchen erspart. Grund­sätz­lich soll­te die Lis­te immer an einem siche­ren und für Ver­trau­ens­per­so­nen zugäng­li­chen Ort auf­be­wahrt wer­den – also bei dei­nen wich­tigs­ten Doku­men­ten. Auch ein pri­va­ter Tre­sor oder ein Bank­schließ­fach sind gut geeig­net. Ent­schei­dend ist, dass die Per­son, die im Ernst­fall ver­ant­wort­lich wird, sowohl Stand­ort als auch Zugang kennt.

Eine Voll­macht kann hel­fen, damit der Zugriff auch in Not­fall­si­tua­tio­nen (zum Bei­spiel bei Krank­heit) gilt – und über den Todes­fall hin­aus. Es emp­fiehlt sich, dass du die Fami­lie früh­zei­tig einweihst.

Kannst du digi­ta­le Spei­cher­lö­sun­gen nutzen?

Wenn du kei­ne Papier­lis­te möch­test, kannst du die Kon­ten­über­sicht auch auf einem USB-Stick oder digi­ta­len Daten­trä­ger able­gen – idea­ler­wei­se ver­schlüs­selt und mit einem Pass­wort gesi­chert. Dei­ne Ver­trau­ens­per­son soll­te dann sowohl den Stand­ort als auch das Pass­wort ken­nen und mit digi­ta­len Tools umge­hen kön­nen. Alter­na­tiv kannst du auch einen Pass­wort­ma­na­ger als zen­tra­le digi­ta­le Lösung für Zugangs­da­ten nutzen.

Was pas­siert, wenn du nichts regelst?

Wenn du kei­ne Vor­keh­run­gen triffst, müs­sen dei­ne Erben im Todes­fall meist müh­sam nach­wei­sen, dass sie berech­tigt sind – bei­spiels­wei­se mit einem Erb­schein. Zugän­ge zu Kon­ten oder Daten sind dann nicht auto­ma­tisch ver­füg­bar. Das dau­ert nicht nur, son­dern zieht auch emo­tio­na­le Belas­tun­gen nach sich und kann lau­fen­de Kos­ten ver­ur­sa­chen, zum Bei­spiel durch wei­ter­lau­fen­de Abos.

Jeder Anbie­ter hat eige­ne Regeln – Apple, Goog­le und Micro­soft im Überblick

Die Abwick­lung digi­ta­ler Kon­ten und Ver­trä­ge im Todes­fall ist alles ande­re als ein­heit­lich. Jeder Anbie­ter stellt sei­ne eige­nen Anfor­de­run­gen an Nach­wei­se, Zugriffs­rech­te und Mög­lich­kei­ten zur Löschung oder Umwand­lung von Nut­zer­kon­ten. Wäh­rend bei eini­gen Diens­ten bereits eine Ster­be­ur­kun­de genügt, ver­lan­gen ande­re einen Erb­schein oder zusätz­li­che Dokumente.

Beson­ders rele­vant sind die drei gro­ßen Anbie­ter — Apple, Goog­le und Micro­soft. Ihre Sys­te­me steu­ern die Gerä­te, die im All­tag am häu­figs­ten genutzt wer­den: Smart­phones, Tablets und Lap­tops sowie zen­tra­le Cloud- und Log­in-Diens­te. Wir zei­gen dir, wie du bei die­sen Anbie­tern den digi­ta­len Nach­lass regelst und wor­auf du dabei ach­ten solltest.

So funk­tio­niert der digi­ta­le Nach­lass bei Apple

Apple kannst du bereits zu Leb­zei­ten einen soge­nann­ten Nach­lass­kon­takt fest­le­gen. Die­se Per­son erhält nach dem Able­ben Zugang zu aus­ge­wähl­ten Daten in dei­nem Apple Account, etwa Fotos, Noti­zen, Kon­tak­te oder Mail – vor allem sol­che, die im iCloud-Back­up gespei­chert sind.

Wie rich­te ich einen Nach­lass­kon­takt ein?

  • Direkt auf dei­nem iPho­ne, iPad oder Mac kannst du in den Ein­stel­lun­gen unter „Account“, „Sicher­heit“ und „Nach­lass­kon­takt“ eine Per­son aus­wäh­len. Das geht sowohl für Fami­li­en­mit­glie­der als auch für ande­re Ver­trau­ens­per­so­nen. 
  • Nach der Aus­wahl erhält der Nach­lass­kon­takt einen Zugriffs­schlüs­sel. Die­ser kann digi­tal oder als Aus­druck hin­ter­legt und im Todes­fall zusam­men mit der Ster­be­ur­kun­de ver­wen­det wer­den, um den Zugang zu bean­tra­gen. 
  • Apple über­prüft dabei die Unter­la­gen und schal­tet dann den Zugriff frei. 

Wel­che Daten sind zugäng­lich?  

Der Nach­lass­kon­takt kann auf vie­le wich­ti­ge Inhal­te zugrei­fen: 

  • Fotos, Noti­zen und Doku­men­te in iCloud und iCloud-Back­ups 
  • Kon­tak­te, Kalen­der, Erin­ne­run­gen, Nach­rich­ten und Nach­rich­ten in iCloud 
  • Gesund­heits­da­ten, Sprach­me­mos, Safa­ri-Lese­zei­chen und Lese­lis­ten 

Aber nicht alle Daten wer­den frei­ge­ge­ben: 

  • Gekauf­te Inhal­te wie Fil­me, Musik oder Bücher sind nicht auto­ma­tisch zugäng­lich 
  • Zah­lungs­in­for­ma­tio­nen oder Apple Pay blei­ben geschützt 
  • Pass­wör­ter und ande­re Sicher­heits­schlüs­sel wer­den nicht aus­ge­hän­digt 

Was pas­siert, wenn du kei­nen Nach­lass­kon­takt ein­ge­rich­tet hast? 

In Deutsch­land ist dann ein Erb­schein oder ein gericht­li­cher Beschluss nötig. Der Zugang wird bei Apple bean­tragt und geprüft – dabei müs­sen Doku­men­te wie Ster­be­ur­kun­de, Nach­weis der Erben­stel­lung und die Apple-ID des Ver­stor­be­nen vor­ge­legt wer­den. Ein auto­ma­ti­scher Zugriff auf alle Inhal­te ist nicht garan­tiert und Apple ent­schei­det immer individuell.

So funk­tio­niert der digi­ta­le Nach­lass bei Google

Goog­le regelt den Umgang mit dem digi­ta­len Nach­lass kom­ple­xer als Apple. Nut­zen­de kön­nen bereits zu Leb­zei­ten über den soge­nann­ten „Kon­to­in­ak­ti­vi­täts-Mana­ger“ fest­le­gen, wel­che Ver­trau­ens­per­so­nen im Todes­fall Zugriff auf bestimm­te Daten erhal­ten sol­len. Dabei kannst du aus­wäh­len, wel­che Infor­ma­tio­nen geteilt wer­den – etwa Mails, Kon­tak­te oder Kalen­der – und bis zu zehn Per­so­nen als Ansprech­part­ner benen­nen. Die fest­ge­leg­ten Kon­tak­te erhal­ten auto­ma­tisch eine Nach­richt, sobald du dein Kon­to über einen selbst gewähl­ten Zeit­raum – zum Bei­spiel nach 3, 6 oder 12 Mona­ten ohne Anmel­dung – nicht mehr genutzt hast. In die­ser Nach­richt steht auch, wel­che Daten sie ein­se­hen kön­nen und wie der Zugriff funktioniert.

Was pas­siert, wenn du kei­ne Ver­trau­ens­per­so­nen benannt hast? 

Hast du kei­nen Kon­to­in­ak­ti­vi­täts-Mana­ger ein­ge­rich­tet, müs­sen Erben oder Bevoll­mäch­tig­te nach dem Todes­fall einen offi­zi­el­len Antrag bei Goog­le stel­len. Das Unter­neh­men prüft in jedem Ein­zel­fall, wel­che Daten her­aus­ge­ge­ben wer­den – eine auto­ma­ti­sche Frei­ga­be des gesam­ten Kon­tos erfolgt nicht. Für den Antrag wer­den ver­schie­de­ne Unter­la­gen ver­langt, zum Bei­spiel: 

  • Ster­be­ur­kun­de, 
  • Erb­schein oder ande­re Voll­mach­ten, 
  • Aus­weis des Ver­stor­be­nen und des Antrag­stel­lers. 

Die Ent­schei­dung über die Daten­frei­ga­be trifft Goog­le indi­vi­du­ell. Es kann daher nicht garan­tiert wer­den, dass tat­säch­lich alle Inhal­te – etwa E‑Mails oder gespei­cher­te Datei­en – zugäng­lich werden.

Wel­che Daten kannst du tei­len? 

Mit dem Kon­to­in­ak­ti­vi­täts-Mana­ger las­sen sich gezielt bestim­men: 

  • Ob und wel­che Daten (bei­spiels­wei­se E‑Mails, Kon­tak­te, Kalen­der) einem Kon­takt zugäng­lich gemacht wer­den sollen.
  • Es erfolgt kei­ne voll­stän­di­ge Wei­ter­ga­be des Kon­tos, son­dern eine Aus­wahl, je nach Wunsch des Kontoinhabers.

Wenn kein Kon­to­in­ak­ti­vi­täts-Mana­ger ein­ge­rich­tet ist, bleibt der Zugang zu vie­len Daten in Goo­gles Ermessen.

So funk­tio­niert der digi­ta­le Nach­lass bei Microsoft

Nach dem Tod des Kon­to­in­ha­bers bleibt das Kon­to zunächst bestehen, wird aber nach län­ge­rer Inak­ti­vi­tät – meist nach etwa zwei Jah­ren – end­gül­tig gelöscht. Erben oder berech­tig­te Per­so­nen erhal­ten kei­nen auto­ma­ti­schen Zugriff auf das gesam­te Micro­soft-Kon­to und sämt­li­che Daten (wie Out­look, One­Dri­ve, Office oder Win­dows-Lizen­zen). Statt­des­sen müs­sen sie einen for­mel­len Antrag beim Micro­soft-Sup­port stel­len.

Was braucht man für den Zugriff?

Micro­soft prüft jede Anfra­ge indi­vi­du­ell und ver­langt die Vor­la­ge offi­zi­el­ler Doku­men­te. Dazu gehö­ren: 

  • Kopie der Ster­be­ur­kun­de des Ver­stor­be­nen 
  • Nach­weis der Erben­stel­lung (z. B. Erb­schein oder gericht­li­cher Beschluss) 
  • Kopien des Per­so­nal­aus­wei­ses oder Rei­se­pas­ses des Antrag­stel­lers und des Ver­stor­be­nen 

Je nach Ein­zel­fall sind wei­te­re Nach­wei­se oder eine Voll­macht erfor­der­lich, ins­be­son­de­re um die Bezie­hung zum Ver­stor­be­nen zu bele­gen. In Euro­pa wer­den aus­schließ­lich zivil­recht­li­che Nach­wei­se akzep­tiert. Anfra­gen und Doku­men­te müs­sen schrift­lich beim Kun­den­sup­port ein­ge­reicht wer­den. Micro­soft ent­schei­det im Ein­zel­fall, wel­che Daten her­aus­ge­ge­ben wer­den – bei­spiels­wei­se E‑Mails oder gespei­cher­te Datei­en. Nach etwa zwei Jah­ren Inak­ti­vi­tät wird das Kon­to samt Daten unwi­der­ruf­lich gelöscht. Um lau­fen­de Kos­ten zu ver­mei­den, soll­ten aller­dings Abon­ne­ments und lau­fen­de Ver­trä­ge zuvor gekün­digt wer­den. 

Was pas­siert mit den Daten? 

Micro­soft gibt Daten wie E‑Mails oder gespei­cher­te Datei­en nur her­aus, wenn eine recht­li­che Legi­ti­ma­ti­on vor­liegt und alle Bedin­gun­gen erfüllt sind. Daten­schutz­vor­ga­ben wer­den sorg­fäl­tig geprüft, und die Ent­schei­dung über den Zugriff erfolgt indi­vi­du­ell nach gel­ten­dem Recht und Unternehmensrichtlinien.

Digi­tal vor­sor­gen – was kannst du vor­be­rei­ten? 

Als prak­ti­sche Vor­sor­ge­lö­sung bie­tet Micro­soft das „Digi­tal Legacy“-Feature für One­Dri­ve: Du kannst schon zu Leb­zei­ten einer Ver­trau­ens­per­son gezielt schreib­ge­schütz­ten Zugriff auf dei­ne gespei­cher­ten Fotos und Datei­en gewäh­ren. Der Zugriff wird über einen Sicher­heits­code frei­ge­schal­tet, den du indi­vi­du­ell wei­ter­ge­ben oder in dei­nen Vor­sor­ge­do­ku­men­ten hin­ter­le­gen kannst. Vor­aus­set­zung: Die aus­ge­wähl­te Per­son benö­tigt ein eige­nes Microsoft-Konto.

Falls das Digi­tal Lega­cy-Fea­ture nicht aktiv genutzt wur­de, bleibt die Abwick­lung wei­ter­hin nur über den Kun­den­sup­port und mit offi­zi­el­len Nach­wei­sen möglich.

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Digi­ta­ler Nach­lass: Sor­gen­frei für den Ernstfall

Wenn du dei­nen digi­ta­len Nach­lass früh­zei­tig orga­ni­sierst, ver­schaffst du dir und dei­nen Ange­hö­ri­gen Sicher­heit und Klar­heit. Im Ernst­fall wis­sen dei­ne Ver­trau­ens­per­so­nen genau, wie sie mit dei­nen Kon­ten, Daten und Ver­trä­gen umge­hen sol­len. Die Nach­lass­ab­wick­lung läuft so deut­lich rei­bungs­lo­ser — so kannst du uner­war­te­te Kos­ten, emo­tio­na­ler Stress und recht­li­che Hür­den vermeiden.

Mit ein paar kla­ren Schrit­ten kannst du sicher­stel­len, dass dei­ne digi­ta­le Welt auch dann in guten Hän­den ist, wenn du sie selbst nicht mehr ver­wal­ten kannst. Über­prü­fe dei­ne Nach­lass­lis­te und Zugangs­da­ten am bes­ten ein­mal pro Jahr, damit alles aktu­ell bleibt und dei­ne Liebs­ten nicht im Cha­os suchen müssen.

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