Der Materialprüfer PCE-CRC 10 wurde entwickelt, um die Qualität der Haftfestigkeit von Beschichtungen festzustellen. Der Materialprüfer eignet sich für dünne, dicke und harte Beschichtungen auf allen Oberflächen. Da die Haftfestigkeit von Lackierungen und anderen Beschichtungen ein entscheidendes Produkt- und Qualitätsmerkmal für deren Schutzwirkung ist, kommt der Materialprüfer in vielfältigen Industriebereichen zur Anwendung. Die Prüfung der Haftfestigkeit mit dem Materialprüfer ist sehr schnell und einfach durchzuführen.
Die Beschichtung wird kreuzweise angeritzt und dadurch in schachbrettartige Segmente unterteilt. Der große, rutschfeste Griff und bewegliche Prüfkopf sorgen dabei für ein sicheres Aufsetzen ohne Verkanten. Anschließend wird ein Klebeband aufgebracht und wieder abgezogen. Anhand der Anzahl der gerissenen Segmente wird die Haftfestigkeit ermittelt. Der Materialprüfer PCE-CRC 10 wird mit einer 11-schneidigen oder 6-schneidigen Klinge geliefert, andere Ausführungen sind optional erhältlich. Anwendungsgebiete für den Materialprüfer sind die Farben-, Lack-, Kunststoffindustrie, die weiterverarbeitende Industrie und überall dort, wo Produkte beschichtet werden. Außerdem eignet sich der Materialprüfer für Hersteller von Straßenmarkierungsmaterialien und Applikateure. Der Materialprüfer ist für alle Schichtdicken und Substrate geeignet.
technische Details:
Messbereich bis 60 µm Schichtdicke
Anzahl der Schneiden 6 oder 11 (je nach Ausführung)
Schnittabstand 1 ... 3 mm (je nach Ausführung)
Wahl der richtigen Gitterschnitt-Methode
Methode A (X-cut) für Prüfungen nach ASTM D 3359 mit Schichtdicke > 125 µm
Methode B (Gitterschnitt-Kreuz) für Prüfungen nach ISO 2409 mit Schichtdicke 0...250 µm und ASTM D 3359 mit Schichtdicke < 125 µ
Wahl des richtigen Schnittabstandes (Methode B) nach EN DIN ISO 2409
Schichtdicke 0...60 µm
Substrat hart
Schnittabstand 1 mm
Schichtdicke über 0...60 µm
Substrat weich
Schnittabstand 2 mm
Schichtdicke über 60...120 µm
Substrat hart oder weich
Schnittabstand 2 mm
Schichtdicke über 120...250 µm
Substrat hart oder weich
Schnittabstand 3 mm
Wahl des richtigen Schnittabstandes nach ASTM D 3359
Schichtdicke 0...50 µm
Schnittabstand 1 mm
Schichtdicke 50 ... 125 µm
Schnittabstand 2 mm
| WEEE-Reg.-Nr. DE | 69278128 |
Batterien und Akkumulatoren (Akkus) enthalten Ressourcen und Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Alt-Batterien und Alt-Akkus an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.
Auf schadstoffhaltigen Batterien findest du die chemischen Symbole Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei. Batterien sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet, welches bedeutet, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:
Haushalts-Batterien und -Akkus können überall, wo vergleichbare Produkte verkauft werden, kostenlos wieder zurückgegeben werden – unabhängig davon, wo sie gekauft wurden und unabhängig von Marke und Typ. Lithiumhaltige Batterien und Akkus stellen bei Beschädigung oder unsachgemäßer Handhabung ein Brand- und Sicherheitsrisiko dar. Bitte entferne sie, wenn möglich, vor der Entsorgung eines Geräts und entsorge sie separat. Bei Hochleistungs-Batterien (z.B. Handy- und Laptop-Akkus) klebe bitte vor der Abgabe an der Sammelstelle die Pole ab, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Defekte Batterien gibst du bitte bei der Schadstoffsammlung des lokalen Wertstoff-/ Recyclinghofes ab.
Weitere Sammelstellen für alle Batteriearten in deiner Nähe findest du unter:
Informationen zu Sammlung und Recycling von Altbatterien sowie den damit verbundenen Kosten findest du unter:
Elektrogeräte sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet, welches bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:
Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich
verpflichtet, Elektro-Altgeräte an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen
Wertstoffhof oder Recyclinghof, abzugeben. Elektro-Altgeräte werden dort kostenlos angenommen und einer umwelt- und
ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Darüber hinaus findest du zugelassene Sammelstellen in deiner Nähe unter:
Voraussetzung für die Annahme von Geräten mit einer Kantenlänge größer 25 cm bei den Sammelstellen von take-e-back ist, dass du ein Neugerät bei uns erworben hast und dieses auch durch Vorlage eines entsprechenden Kaufbeleges nachweisen kannst.
Übrigens: Falls du unter
Wird dir ein Neugerät der Kategorien 1 (Wärmeüberträger: z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Klimageräte), 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte mit einer Bildschirm-Oberfläche von mehr als 100 cm²: z.B. Fernsehgeräte, Laptops, Tablets) oder 4 (Großgeräte bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt: z.B. Waschmaschinen, Spülmaschinen, Pedelecs) gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz an den privaten Haushalt geliefert, hast du gesetzlich die Möglichkeit ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich abholen zu lassen. Du wirst daher direkt im Bestellprozess nach deiner Absicht gefragt, ob du bei Auslieferung des neuen Geräts, ein Altgerät zurückgeben möchtest.
Sollte dieser Service während des Bestellprozesses nicht angeboten werden, handelt es sich bei dem Neugerät entweder um kein Gerät der oben genannten Kategorien oder die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Altgeräterücknahme sind aus anderen Gründen nicht anwendbar. Du kannst in diesem Fall selbstverständlich die anderen oben erwähnten Entsorgungsmöglichkeiten nutzen.
Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Die Sammelstellen geben die Altgeräte an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, die zunächst prüfen, ob eine Aufarbeitung und Wiederverwendung der Geräte möglich ist. Im Idealfall lassen sich alte Produkte aufarbeiten. Ist die Wiederverwendung nicht möglich werden die Altgeräte entsprechend behandelt. Schadstoffe werden aus den Geräten entfernt und wertvolle Ressourcen der Verwertung zugeführt. Dadurch werden die Umwelt und die knapper werdenden Ressourcen geschont.
Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der
Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die
Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter
Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes
unter Beteiligung der Länder:
Alt-Batterien und Alt-Akkus, die nicht vom Elektro-Altgerät umschlossen sind, entfernst du bitte vor der Abgabe aus den Geräten. Bitte entsorge sie dann wie oben beschrieben. Lampen/Leuchtmittel, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, entfernst du bitte ebenfalls vor der Abgabe von Elektro-Altgeräten. Bitte entsorge beides dann getrennt wie unten beschrieben.
Bitte beachte, dass eine Rücksendung/Mitnahme von benzinbetriebenen Artikeln nur nach vollständiger Entleerung des Tanks möglich ist.
Bitte beachte: Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich.
Die meisten Lampen/Leuchtmittel (Leuchtstofflampen kompakt und stabförmig, Energiesparlampen, Entladungslampen und
LED) enthalten Schadstoffe und Ressourcen. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, sie an einer
zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.
Du kannst beim lokalen Wertstoff-/Recyclinghof Lampen/Leuchtmittel und Leuchten kostenlos abgegeben.
Außerdem
findest du zugelassene Sammelstellen in deiner Nähe unter:
Leuchtmittel, Leuchten und Lampen werden dort
kostenlos angenommen
Kompakt-Leuchtstofflampen, Halogen-Metalldampflampen, Leuchtstoffröhren und Neonlampen können geringe Mengen an Quecksilber enthalten. Bei beschädigten Lampen vermeide Hautkontakt! Sammle die Bruchstücke mit einem feuchten Papier oder einem Stück Pappe auf und verpacke die Reste für den Transport zum Wertstoff-/Recyclinghof oder Schadstoffmobil luftdicht, zum Beispiel in einem Glas mit Schraubdeckel. Lüfte das Zimmer für ca. 30 Minuten. Bitte sauge die Bruchstücke nicht mit dem Staubsauger auf.
Glühlampen und Halogenlampen dürfen in den Hausmüll gegeben werden. Wenn du dir nicht sicher bist, um welchen Lampentyp es sich handelt, gib diese bitte an einer geeigneten Sammelstelle ab.
Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur:
PCE Deutschland GmbH
Im Langel 26 59872 Meschede Germany
02903976990
info@pce-instruments.com
Du findest den für das Produkt verantwortlichen Wirtschaftsakteur auch auf dem jeweiligen Produkt bzw. der Verpackung oder in einer dem Produkt beigefügten Unterlage.
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