| Anwendungsgebiet | Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter Moose und Algen unter Zierpflanzen und Ziergehölzen sowie auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen im Nichtkulturland. |
| Anwendungszeitraum | Februar-November |
| Konsistenz | Spray |
| Art der Anwendung | Der Geruch von Finalsan AF GierschFrei ist wirkstoffspezifisch und nach kurzer Zeit nicht mehr wahrnehmbar. **Wirkungsspektrum:** Das Mittel weist eine gute Materialverträglichkeit auf. In Einzelfällen können auf Steinbelägen sichtbare Rückstände zurückbleiben. Daher Verträglichkeit vorab an unauffälliger Stelle testen. Kontakt mit Kunstharzplatten kupfer- oder zinkhaltigen Oberflächen vermeiden. Kontakt mit diesen Materialien kann zu längerfristigen Verfärbungen führen. Beim Kontakt mit Messing teilen kann es zur Ausbildung von Belägen kommen. Nicht zur Beseitigung von Unkräutern und Moos in Rasenflächen geeignet da alle grünen Pflanzenteile abgetötet werden. **Neupflanzung nach Anwendung von Finalsan AF GierschFrei:** Flächen die mit Finalsan AF GierschFrei be handelt wurden sollten einen Tag lang nicht bearbeitet werden damit das Mittel seine Wirkung vollständig entfalten kann. 2 Tage nach Anwendung kann wieder ge pflanzt nach 14 Tagen wieder gesät werden. **Materialverträglichkeit:** Das Mittel hinterlässt auf Verbundsteinpflaster Basaltpflaster und Waschbeton keine rostbraunen Flecken. Eventuell nach der Anwen dung auftretende weißliche Beläge verschwinden nach Regenfällen rasch wieder. Bei anderen Materialien Verträglichkeit an verdeckter Stelle prüfen. Keine Anwendung auf Kunst harz platten. Kontakt mit kupfer- und zinkhaltigen Oberflächen vermeiden. Bei Kontakt mit Messingteilen kann es zur Ausbildung von Belägen kommen. |
| Eigenschaften | anwendungsfertig |
| Gebrauchsanweisung | Vor Gebrauch kräftig schütteln! Optimale Wirkung bei einer Unkrautgröße von 5-10 cm. Unkräuter komplett benetzen um eine maximale Wirkstoffaufnahme zu garantieren. Mindesttemperatur bei der Anwendung: 10 °C. Die Unkräuter sollten bei der Spritzung trocken sein. Messbecherverschluss abschrauben, Spitze des Spritzverschlusses mit einem Messer abschneiden. Zur Dosierung Messbecher verwenden. 100 ml entsprechen 5 Messbechern. Bei Unterdosierung ist die Wirkung vermindert. Als Einzelpflanzen- bzw. Teilflächenbehandlung spritzen: 100 ml Spritzbrühe/m² Unkrautfläche. Blätter von angrenzenden Kulturpflanzen nicht benetzen, da ansonsten Schäden möglich sind. Holzige Pflanzenteile werden nicht geschädigt, so dass das Mittel problemlos unter Bäumen und Sträuchern angewendet werden kann. Nicht zur Gießbehandlung geeignet. Eine Neubepflanzung ist bereits nach 2 Tagen möglich. Finalsan + Wasser = Spritzbrühe 100 ml (0,1 L) + 500 ml (0,5 L) = 600 ml (0,6 L) 500 ml (0,5 L) + 2500 ml (2,5 L) = 3000 ml (3 L) Wiederholung der Behandlung: Sollten Unkräuter wieder austreiben, muss die Spritzung wiederholt werden. Spritzung erst dann wiederholen, wenn die Unkräuter erneut 10 cm groß sind. Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 30-60 Tagen. |
| Wirkstoffe | 186,7 g/l (18,5 % w/w) Pelargonsäure Wirkungsmechanismus (HRAC/WSSA-Kode): 0 30 g/l (2,98 % w/w) Maleinsäurehydrazid Kontaktherbizid · Wasserlösliches Konzentrat |
| Zulassungsnummer | 006193-65 |
| Inhalt in Milliliter | 750 ml |
| Anwendungsfläche maximal | 25 m² |
| Bienengefährdungsstufe | NB6641 |
| Sicherheitshinweise | P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. |
| Artikelhinweis | Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf wandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet. Das Mit tel ist giftig für Fischnährtiere. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Gegebenenfalls Stadt- oder Kreisverwaltung um Auskunft bitten.**Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:** Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet werden. |
| Anwendungshinweise | Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Ggf. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten. |
| Lieferumfang | Unkrautvernichter |
| Hinweis für Biozidprodukte | Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Ggf. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten. |
| Warnhinweise | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandende Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels, sowie bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. |
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