Einwegmesser zum Schneiden, Schaben und Ritzen
Ergonomischer Griff aus glasfaserverstärktem Kunststoff
Verdeckt liegende Klinge für höchsten Personen- und Warenschutz
Für Rechts- und Linkshänder
Dreimal die Höchstnote.
Das SECUMAX 150 meistert gleich mehrere Herausforderungen. Höchste Sicherheit: Die verdeckt liegende Klinge kommt weder Ihnen noch Ihrer Ware zu nah. Höchste Vielseitigkeit: Mit ihm können Sie schneiden, schaben und ritzen – ohne ein zweites Messer zu benötigen. Höchster Komfort: Das SECUMAX 150 ist ergonomisch geformt und mit nur 24 g sehr leicht. Kurzum: das Schneidwerkzeug, auf das Sie gewartet haben.
3in1-Klingenkopf
Wenn jeder Handgriff sitzen soll, braucht es vielseitige Helfer – wie das SECUMAX 150. Mit ihm können Sie nicht nur schneiden. Sondern auch Klebebänder aufritzen und Rückstände von glatten Oberflächen abschaben.
Verdeckt liegende Klinge
Das Sicherheitsmesser kommt ohne scharfe Klingenspitze aus. Dafür sind sein Klingenkopf so schmal und die beiden Schneidkanten so groß, dass Sie damit 2-lagige Kartons und vieles mehr sicher öffnen können.
Gute Führung
Ein weiterer Grund, warum das SECUMAX 150 z. B. mit Kartons so einfach fertig wird? Das sind die Führungsflächen ganz vorne am Griff. Sie helfen Ihnen dabei, schräg zu schneiden. Und so noch leichter durchzukommen.
Kein Klingenwechsel
Das SECUMAX 150 ist ein Einwegmesser. So kann die Klinge bei der Arbeit nicht verloren gehen – oder Sie beim Wechseln verletzen. Entsorgen können Sie das SECUMAX 150 ganz einfach über Ihren Restmüll.
Ergonomisch geformt
Sind Sie Rechtshänder? Linkshänder? Eigentlich egal. Denn das SECUMAX 150 fügt sich in jede Hand. Unterstützt wird der angenehme „Tragekomfort“ durch die leichte Wölbung der Außenseiten und die griffige Oberflächenstruktur
Schnitttiefe 6 mm · Zusätzlicher Schabbereich · Öse · Nicht wechselbare, 2-fach nutzbare Klinge
| Farbe | Schwarz |
| Länge | 8.50 cm |
| Breite | 4.20 cm |
| Höhe | 15.00 cm |
| Gewicht | 260.00 g |
| Länge Klinge | 8.50 cm |
| Warnhinweise | n/a |
Batterien und Akkumulatoren (Akkus) enthalten Ressourcen und Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Alt-Batterien und Alt-Akkus an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.
Auf schadstoffhaltigen Batterien findest du die chemischen Symbole Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei. Batterien sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet, welches bedeutet, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:
Haushalts-Batterien und -Akkus können in jedem OTTO-Shop abgegeben werden. Zudem können Batterien und Akkus überall,
wo vergleichbare Produkte verkauft werden, kostenlos wieder zurückgegeben werden – unabhängig
davon, wo sie gekauft wurden und unabhängig von Marke und Typ. Bitte klebe bei Hochleistungs-Batterien (z.B. Handy-
und Laptop-Akkus) vor der Abgabe an der Sammelstelle die Pole ab, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
Defekte Batterien
gibst du bitte bei der Schadstoffsammlung des lokalen Wertstoff-/ Recyclinghofes ab.
Informationen zu Sammlung und Recycling von Altbatterien sowie den damit verbundenen Kosten findest du unter:
Elektrogeräte sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet, welches bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:
Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich
verpflichtet, Elektro-Altgeräte an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen
Wertstoffhof oder Recyclinghof, abzugeben. Elektro-Altgeräte werden dort kostenlos angenommen und einer umwelt- und
ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Darüber hinaus findest du zugelassene Sammelstellen in deiner Nähe unter:
Voraussetzung für die Annahme von Geräten mit einer Kantenlänge größer 25 cm bei den Sammelstellen von take-e-back ist, dass du ein Neugerät bei uns erworben hast und dieses auch durch Vorlage eines entsprechenden Kaufbeleges nachweisen kannst.
Übrigens: Falls du unter
Wird dir ein Neugerät der Kategorien 1 (Wärmeüberträger: z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Klimageräte), 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte mit einer Bildschirm-Oberfläche von mehr als 100 cm²: z.B. Fernsehgeräte, Laptops, Tablets) oder 4 (Großgeräte bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt: z.B. Waschmaschinen, Spülmaschinen, Pedelecs) gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz an den privaten Haushalt geliefert, hast du gesetzlich die Möglichkeit ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich abholen zu lassen. Du wirst daher direkt im Bestellprozess nach deiner Absicht gefragt, ob du bei Auslieferung des neuen Geräts, ein Altgerät zurückgeben möchtest.
Sollte dieser Service während des Bestellprozesses nicht angeboten werden, handelt es sich bei dem Neugerät entweder um kein Gerät der oben genannten Kategorien oder die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Altgeräterücknahme sind aus anderen Gründen nicht anwendbar. Du kannst in diesem Fall selbstverständlich die anderen oben erwähnten Entsorgungsmöglichkeiten nutzen.
Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Die Sammelstellen geben die Altgeräte an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, die zunächst prüfen, ob eine Aufarbeitung und Wiederverwendung der Geräte möglich ist. Im Idealfall lassen sich alte Produkte aufarbeiten. Ist die Wiederverwendung nicht möglich werden die Altgeräte entsprechend behandelt. Schadstoffe werden aus den Geräten entfernt und wertvolle Ressourcen der Verwertung zugeführt. Dadurch werden die Umwelt und die knapper werdenden Ressourcen geschont.
Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der
Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die
Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter
Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das
Alt-Batterien und Alt-Akkus, die nicht vom Elektro-Altgerät umschlossen sind, entfernst du bitte vor der Abgabe aus den Geräten. Bitte entsorge sie dann wie oben beschrieben. Lampen/Leuchtmittel, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, entfernst du bitte ebenfalls vor der Abgabe von Elektro-Altgeräten. Bitte entsorge beides dann getrennt wie unten beschrieben.
Bitte beachte, dass eine Rücksendung/Mitnahme von benzinbetriebenen Artikeln nur nach vollständiger Entleerung des Tanks möglich ist.
Bitte beachte: Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich.
Die meisten Lampen/Leuchtmittel (Leuchtstofflampen kompakt und stabförmig, Energiesparlampen, Entladungslampen und
LED) enthalten Schadstoffe und Ressourcen. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, sie an einer
zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.
Du kannst beim lokalen Wertstoff-/Recyclinghof Lampen/Leuchtmittel und Leuchten kostenlos abgegeben.
Außerdem
findest du zugelassene Sammelstellen in deiner Nähe unter:
Leuchtmittel, Leuchten und Lampen werden dort
kostenlos angenommen
Kompakt-Leuchtstofflampen, Halogen-Metalldampflampen, Leuchtstoffröhren und Neonlampen können geringe Mengen an Quecksilber enthalten. Bei beschädigten Lampen vermeide Hautkontakt! Sammle die Bruchstücke mit einem feuchten Papier oder einem Stück Pappe auf und verpacke die Reste für den Transport zum Wertstoff-/Recyclinghof oder Schadstoffmobil luftdicht, zum Beispiel in einem Glas mit Schraubdeckel. Lüfte das Zimmer für ca. 30 Minuten. Bitte sauge die Bruchstücke nicht mit dem Staubsauger auf.
Glühlampen und Halogenlampen dürfen in den Hausmüll gegeben werden. Wenn du dir nicht sicher bist, um welchen Lampentyp es sich handelt, gib diese bitte an einer geeigneten Sammelstelle ab.
Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur:
Martor KG
Lindgesfeld 28, 42653 Solingen, DE
49 212 73870-0
deutz@martor.de
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Du findest den für das Produkt verantwortlichen Wirtschaftsakteur auch auf dem jeweiligen Produkt bzw. der Verpackung oder in einer dem Produkt beigefügten Unterlage.
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