Entsprechend der Verordnung über Arbeitsstätten und der Unfallverhütungsvorschrift ist es für größere Betriebe – die genaue personelle Größe hängt von der Art des Unternehmens ab – verpflichtend, mindestens einen Verbandkasten DIN 13169 („Großer Verbandkasten“) bereitzuhalten. Der Inhalt des Erste-Hilfe-Koffers wird durch die entsprechende Norm geregelt.
Ein Verbandkasten DIN 13169 eignet sich aber nicht ausschließlich für den Einsatz im gewerblichen Bereich. Auch in Schulen, personenstarken Kindergärten sowie Vereinen leistet er im Notfall unentbehrliche und gute Dienste. Der Inhalt des robusten und mit orangefarbener Signalfarbe versehenen Verbandkoffers ist staubgeschützt und steril verpackt.
Hinweis: Bitte denken Sie auch an die Kennzeichnung des Aufbewahrungsortes (weißes Kreuz auf grünem Grund) und an eine regelmäßige Kontrolle des Verbandkastens DIN 13169 auf Vollständigkeit sowie die Einhaltung der Haltbarkeitsfristen des sterilen Inhalts.
| Farbe | Rot |
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