Damit kann Jeder ganz genau bestimmen, was im Fall von Entscheidungsunfähigkeit bei Krankheit, Alter oder Unfall medizinisch unternommen werden soll. Damit werden behandelnden Ärzten wichtige Fragen beantwortet und Angehörigen schwere Entscheidungen abgenommen. Auf den vier Seiten der Patientenverfügung sind alle wichtigen Fragen, z.B. Wiederbelebung, künstliche Ernährung, Blutgabe oder Sterbebegleitung, übersichtlich angeordnet. Damit findet der Anwender durch einfaches Ankreuzen und Streichen nichtzutreffender Regelungen die passende Anweisung für den Fall der Fälle. Die Patientenverfügung wird von Ärzten für jeden Menschen in Deutschland ab 18 Jahren empfohlen. Sie enthält neben der Patientenverfügung jeweils eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Anmeldung zum Zentralen Vorsorgeregister. Außerdem sind eine neu gestaltete Hinweiskarte für die Brieftasche mit Organspendeausweis sowie umfassende Erläuterungen im FAQ-Stil enthalten.
mit Hinweiskarten für die Brieftasche
Betreuungs-Verfügung
Anmeldung zum Zentralen Vorsorgeregister für Vorsorge-Vollmacht
Vorsorge-Vollmacht
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